Vorlage - 2019/18-069
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die gemeindliche Straßenbeleuchtung wird ab sofort durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, von Abenddämmerung bis Morgendämmerung geschaltet.
Sachverhalt:
Die öffentliche Straßenbeleuchtung ist aktuell von Abenddämmerung bis Morgendämmerung mit einer mehrstündigen Unterbrechung in der Nacht geschaltet.
Aus der Bevölkerung ist mehrfach der Wunsch nach einem durchgängigen Betrieb geäußert worden. Aus Sicherheitsgründen – Schichtdienst, Zeitungsboten, Einbruchschutz – sollte dem Wunsch nachgekommen werden.
Im vergangenen Abrechnungszeitraum sind folgende Kosten entstanden
Abnahmestelle | kWh | € |
Dorfstraße 45 | 1.711 | 432,18 |
Hauptstraße 27 | 2.829 | 706,57 |
Neuhof 3 | 94 | 35,20 |
gesamt | 4.634 | 1.173,95 |
Die Kosten für eine durchgängige Beleuchtung werden auf 2.000 bis 2.300 € im Jahr geschätzt.
Anlage/n: