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Vorlage - 2019/18-069  

Betreff: Änderung der Beleuchtungsdauer der gemeindlichen Straßenbeleuchtung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Mönkhagen Entscheidung
19.11.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die gemeindliche Straßenbeleuchtung wird ab sofort durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, von Abenddämmerung bis Morgendämmerung geschaltet.

 

 

 

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Sachverhalt:

Die öffentliche Straßenbeleuchtung ist aktuell von Abenddämmerung bis Morgendämmerung mit einer mehrstündigen Unterbrechung in der Nacht geschaltet.

 

Aus der Bevölkerung ist mehrfach der Wunsch nach einem durchgängigen Betrieb geäußert worden. Aus Sicherheitsgründen – Schichtdienst, Zeitungsboten, Einbruchschutz – sollte dem Wunsch nachgekommen werden.

 

Im vergangenen Abrechnungszeitraum sind folgende Kosten entstanden

 

Abnahmestelle

kWh

Dorfstraße 45

1.711

432,18

Hauptstraße 27

2.829

706,57

Neuhof 3

94

35,20

gesamt

4.634

1.173,95

 

Die Kosten für eine durchgängige Beleuchtung werden auf 2.000 bis 2.300 € im Jahr geschätzt.

 

 

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Anlage/n:

 

 

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