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Vorlage - 2019/20-092  

Betreff: Neuordnung der Trägerschaft Kita Mäuseburg in Stubbendorf
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wesenberg Entscheidung
03.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Betrieb der Kindertagesstätte Kita Mäuseburg in Stubbendorf in der bestehenden Form (offenes freies Konzept mit Öffnungszeiten von
07.00 Uhr bis 16.00 Uhr) und in dem vorhandenen Umfang (Anzahl der Betreuungsplätze zurzeit 75) über den 31.07.2020 hinaus aufrechtzuerhalten.

 

Die Verwaltung wird gebeten, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen und somit freie Träger zu bitten, ihr Interesse an der Übernahme der Trägerschaft und des Betriebes der Kita Mäuseburg zu bekunden. Dabei sollen folgende Kriterien zugrunde gelegt werden:

 

-          Übernahme bestehender Beschäftigungsverhältnisse des pädagogischen und nicht pädagogischen Personals

-          Bezahlung in weitestgehender Anlehnung an den TVöD

-          Übernahme der Entwicklungsstufen des vorhandenen Personals

-          Übernahme der Öffnungszeiten von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr

-          Übernahme freies offenes Konzept mit festen Gruppenstrukturen

-          Aufrechterhaltung der Anzahl der Betreuungsplätze

-          Vorschlag eines Konzeptes zur Vertretungsregleung

 

 

 

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Sachverhalt:

In der Jahreshauptversammlung des Elternvereins Stubbendorfer Mäuseburg am 24.9.2019 wurde der Antrag auf Auflösung des Elternvereins gestellt. In der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 11.11.2019 wurde der Antrag mit einer Zustimmung von 92,5 % angenommen. Die Trägerschaft für die Kita Mäuseburg durch den Elternverein soll mit Ablauf des 31.07.2020 (Ablauf Kitajahr 2019/2020) aufgegeben werden.

 

Um den Mitarbeitern der Einrichtung, den Eltern und den übrigen Mitgliedern des Elternvereins zu signalisieren, dass die Gemeinde Wesenberg den Betrieb der Einrichtung in dem bestehenden Umfang und der bestehenden Form über den 31.07.2020 hinaus aufrechterhalten zu wollen, wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Grundsatzbeschluss dazu zu fassen.

 

Die im Rahmen des durchzuführenden Interessenbekundungsverfahrens festzulegenden Kriterien sollen den Betrieb in dem bestehenden Umfang und der bestehenden Form sicherstellen.

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n: keine

 

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