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Vorlage - 2019/14-100  

Betreff: Nachwahl der/des stellv. Vorsitzenden des Finanzausschusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
12.03.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Herr Dirk Horstmann hat sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Herr Horstmann war stellv. Vorsitzender des Finanzausschusses, so dass diese Position nun nachzubesetzen ist.

 

Für die Nachwahl von Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter gilt § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung. Danach wählt die Gemeindevertretung die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse und deren Stellvertreter. Die Aufgabe ist nicht auf Ausschüsse übertragbar.

 

Vorgeschlagen werden kann jeweils nur eine Person. Gewählt wird nach dem Beschlussver-fahren gemäß § 39 Abs. 1 GO, d.h., es zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit ist der Vorschlag abgelehnt.

 

 

Wahlhandlung:

Nach Aufruf durch den Bürgermeister wird für die Wahl zur/zum stellv. Vorsitzenden des Finanzausschusses

_____________________________

vorgeschlagen.

 

Wahlergebnis:_______ Ja-Stimmen

_______ Nein-Stimmen

_______ Enthaltungen

 

Damit ist Frau/Herr ………………….. zur/zum stellv. Vorsitzenden des Finanzausschusses gewählt. Frau/Herr …………….erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n: keine

 

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