Vorlage - 2019/19-088-01-01
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Beschlussvorschlag:
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für die Jahre 2019 und 2020 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Rehhorst verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat Rehhorst hat sich zuletzt in Ihrer Sitzung am 25.11.2019 mit den Haushaltsplänen der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Rehhorst befasst. Eine Beschlussfassung dieser wurde aufgrund der nicht fristgerechten Vorlage dieser vertagt.
Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen. Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung.
Anlage/n:
Anlagen: Haushaltsplanungen der Freiwilligen Feuerwehren 2019 und 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresplanung 2019 Kameradschaftskassen (735 KB) | ||||
2 | Jahresplanung 2020 Kameradschaftskasse Pöhls (598 KB) | ||||
3 | Jahresplanung 2020 Kameradschaftskasse FF Rehhorst (117 KB) |
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