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Vorlage - 2020/17-079  

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilgebiete
A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage
B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6
C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1
hier: Aufstellungsbeschluss sowie Auftragsvergabe
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
05.03.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 12. Änderung für die Teilbereiche

 

A)     südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage,

B)     südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6 sowie 

C)    Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1

 

aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt

 

Teilbereich A

-          Sciehrung und Erweiterung des Standortes der Freiwilligen Feuerwehr durch Umwandlung von Fläche für die Land- und Forstwirtschaft in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr,

-          Umwandlung von Fläche für die Land- und Forstwirtschaft in Wohnbaufläche zur Siedlungsentwicklung,

 

Teilbereich B

-          Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche zur Siedlungsentwicklung,

 

Teilbereich C

-          Umwandlung von Wald- bzw. forstwirtschaftlicher Fläche zu Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport sowie

-          Umwandlung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung Friedhof und Sport zu Fläche für Wald.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:                             Öffentliche Auslegung

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden wird das Büro PLANLABOR Stolzenberg, Lübeck beauftragt werden.

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Klein Wesenberg hat sich in ihrer Sitzung am 05.09.2019 mit den Stellungnahmen der Landesplanungsbehörde und des Kreises Stormarn zur Erweiterung des Feuerwehrstandortes und der zusätzlichen Wohnbaufläche zur Kenntnis genommen und die Verwaltung gebeten, die notwendigen Schritte für die Flächenumwidmung und die Kosten hierfür zu ermitteln.

 

In der Gemeinde ist weiterhin angedacht, Wohnbaugrundstücke auf dem Grundstück Am Kirchberg 4 zu schaffen. Auch hierfür ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes notwendig, da dieser Bereich als Gemeinbedarfsfläche und Grünland ausgewiesen ist.

 

Die Gemeinde hat sich 2018 mit der Umgestaltung des Geländes des Schützenvereins Klein Wesenberg und Umgebung e.V. und der damit verbundenen Waldumwandlung befasst. Es wurde beschlossen, dass die nächste Änderung des Flächennutzungsplanes diese Nutzungsänderungen berücksichtigt. 

 

Für diese drei Planungsbereiche sollte ein gemeinsames Aufstellungsverfahren zur Flächennutzungsplanänderung durchgeführt werden. Zur Kostenermittlung und Vorbereitunbg der Auftragsvergabe sind 5 Planungsbüros aufgefordert worden, ein Angebot abzugeben. Alle Büros sind dieser Aufforderung nachgekommen. Die Büros Gosch und Priewe, Bad Oldesloe, PROKOM, Lübeck und PLANLABOR Stolzenberg, Lübeck haben sich am 16.01.2020 den Mitgliedern der Ausschüsse und der Gemeindevertretung vorgestellt.

Verwaltungsseitig wird empfohlen, den Planungsauftrag an des Büro PLANLABOR Stolzenberg, Lübeck zu vergeben. Das Unternehmen ist bekannt und geeigent. Es hat das preiswerteste Angebot abgegeben. Im Haushaltsplan 2020 stehen für die Kosten der Bauleitplanung 20.000 € zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass dieser Betrag die in 2020 entstehenden Kosten für die Flächennutzungsplanänderung und den angedachten Bebauungsplan Nr. 11 abdecken wird. Darüber hinaus benötigte Mittel sind bei Bedarf überplanmäßig bereitzustellen

 

Als nächster Schritt steht nach der Auftragserteilung die Erarbeitung des Vorentwurfes an. Dieser wird nach Bestätigung der Gemeindevertretung in das frühzeitige Beteiligungsverfahren gegeben. Neben der Öffentlichkeit werden auch die Behörden und sonsitgen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden von den Planungsabsichten unterrichtet und um Stellungnahme hierzu gebeten. Sie sollen auch mitteilen, welche weitergehenden Untersuchungsergebnisse (Lärm, Altlasten usw.) bei ihnen vorliegen oder von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n: Geltungsbereich 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (411 KB)      
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