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Vorlage - 2020/17-080  

Betreff: Aufstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Klein Wesenberg
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
05.03.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

1.)    Es wird ein Gemeindeentwicklungskonzept aufgestellt.

 

2.)    Die benötigten Finanzierungsmittel in Höhe von 30.000,00 € werden im Haushaltsplan 2020 überplanmäßig bereitgestellt. Zur Deckung ist ein Förderbetrag von 22.500 €

(= Maximalförderung von 75 %) vorzusehen.

 

3.)    In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein ist ein Leistungsverzeichnis zu erarbeiten und die Leistungen für die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts beschränkt unter 3 Städteplanungsbüros auszuschreiben.

 

4.)    Der Bürgermeister wird ermächtigt, gemäß Votum der Gemeindevertretung den Förderantrag für die Erstellung des Gemeindesentwicklungskonzepts beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein zu stellen.

 

5.)    Der Auftrag wird nach Bewilligung der Fördermittel für die Konzepterstellung vergeben.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) fördert aus EU-Mitteln die Erarbeitung von Plänen für die Entwicklung in ländlichen Gemeinden* mit bis zu 75% der förderfähigen Kosten. Diese Orts- und Gemeindeentwicklungskonzepte beinhaltet mittel- und langfristige Entwicklungsstrategien für das gesamte Gemeindegebiet. Dabei werden die Besonderheiten, Stärken, Schwächen und Entwicklungsziele der Gemeinde mit ihren Ortsteilen und Siedlungsbereichen aufgezeigt. Der Betrachtungsumfang wird von der Gemeinde festgelegt und kann z.B. folgende Themen berücksichtigen:

 

  • Entwicklung Wohnbebauung und Gewerbe,
  • seniorengerechtes Wohnen für die eigene Bevölkerung,
  • gesundheitliche und medizinische Versorgung,
  • verkehrliche Infrastruktur, Mobilität zur Verbesserung der Versorgung,
  • Betreuung und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und Senioren,
  • Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr,
  • Förderung ehrenamtlichen Engagements,
  • Freizeit und Tourismus,
  • Natur und Umwelt.

 

Das fertige Entwicklungskonzept umfasst u.a.

 

  • eine kurze Beschreibung der Gemeinde,
  • eine Stärken- und Schwächenanalyse,
  • konkrete für die Gemeinde wichtige Projekte, Maßnahmenpläne

 

und ist in vielen Fällen Voraussetzung für spezielle Projektförderungen. Außerdem muss für die Aufstellung von Bauleitplänen, die Prüfung alternativer Siedlungsflächen nachgewiesen werden. 

 

Ein wesentlicher Prozessbestandteil ist die Bürgerbeteiligung. Diese beginnt bereits frühzeitig in der Phase der Ideenfindung, z.B. über Haushaltsbefragungen. In der Entwicklungsplanung werden alle Bevölkerungsgruppen durch Ortsbegehungen, öffentliche Veranstaltungen, Arbeitsgruppen, Bürgerwerkstätten usw. einbezogen. Parallel zum Beteiligungsverfahren findet die Bestandsaufnahme und -analyse statt. Hierbei wird neben der Siedlungsstruktur und der sozialen und verkehrlichen Infrastruktur auch die demographische Entwicklung der Gemeinde untersucht, um daraus Trends für zukünftige Bedarfe abzuleiten. Auf Basis der Beteiligungs- und Analyseergebnisse wird letztendlich das gemeindespezifische Entwicklungskonzepts erarbeitet.

 

Folgende Schritte sind bis zum abgeschlossenen Entwicklungskonzept erforderlich:

 

  1. Entscheidung der Gemeinde für die Aufstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes und Bereitstellung der Finanzierungsmittel,
  2. Erarbeitung der Ausschreibungs-/Bewerbungsunterlagen und Zustimmung des LLUR,
  3. Beteiligung geeigneter Planungsbüros, Präsentation in der Gemeinde,
  4. Beantragung der Fördermittel bei LLUR,
  5. Förderzusage (Bearbeitungszeit bis zu 3 Monaten),
  6. Auftragsvergabe.

 

Für die Förderung des Entwicklungskonzeptes sind die Schritte 1 bis 6 zwingend erforderlich. Es ist von einem Bearbeitungszeitraum von mdst. 6 Monaten auszugehen.

 

Im Anschluss sammelt das beauftrage Unternehmen die notwendigen Angaben und Unterlagen, wertet diese aus und erarbeiten zusammen mit der Gemeinde und der Öffentlichkeit das Entwicklungskonzept.

 

  1. Bestandsaufnahme,

Ortsbegehung, Gespräche mit örtlichen Schlüsselpersonen, Bürgerbeteiligung (Fragebogen, Bürgerwerkstatt), Kinder- und Jugendbeteiligung (Wunschbaum)

  1. Bestandsanalyse,
  2. Öffentliche Auftaktveranstaltung mit Ideensammlung,
  3. Evtl. Bildung von Arbeitsgruppen,
  4. Konzeption von Schlüsselprojekten und evtl. Leitbild,
  5. Öffentliche Ergebnispräsentation und Abschlussdokumentation,
  6. Umsetzung der Projekte.

 

Für die Arbeitsschritte 7 bis 12 ist ebenfalls mit einem Bearbeitungszeitraum von mdst. 6 Monaten zu rechnen.

 

Die Kosten sind abhängig von den von der Gemeinde gewünschten Inhalten und Zielen des Konzeptes. Aus einem aktuell laufenden Verfahren in einer Nachbargemeinde können folgende Kosten zum Vergleich herangezogen werden.


 

Grundleistung

Grundlagenermittlung, Bestandsaufnahme und -analyse, Bürgerbeteiligung, Maßnahmenpläne, Entwicklungskonzept

25.000 €

Haushaltsbefragung

5.000 €

 

Entscheidet sich die Gemeindevertretung für die Aufstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes, muss zumindest der Betrag von 30.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

 

 

 

 

 

* Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 2019-2022“

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

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