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Vorlage - 2018/11-024  

Betreff: Wahl der/des 1. stellv. Bürgermeisterin/Bürgermeisters
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
27.02.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

1. Wahlgang

 

Nach Aufruf durch den Vorsitzenden werden für die Wahl des/der 1. stellvertretenden Bürgermeisters/Bürgermeisterin folgende Vorschläge gemacht:

_____________________________

 

_____________________________

 

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

_____________________________

 

_____________________________

 

Die meisten Stimmen hat der Bewerber/die Bewerberin

 

_____________________________

 

auf sich vereinigt. _____________________  erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt.

 

Der/die Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten/zur Ehrenbeamtin ernannt und vereidigt.

 

2. Zweiter Wahlgang

 

Bei Stimmengleichheit ist der Wahlgang zu wiederholen.

 

 

Der/die Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten/ zur Ehrenbeamtin ernannt und vereidigt.

 

 

3. Losentscheid

 

Da die Wahl zu keinem Ergebnis führt, zieht der Vorsitzende der Gemeindevertretung das Los. Das Los entscheidet für den Bewerber/die Bewerberin

 

_____________________________

 

__________________________  erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt.

 

 

Der/die Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten/ zur Ehrenbeamtin ernannt und vereidigt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Herr Hans-Jürgen Köhncke hat sein Mandat zum 31.12.2017 niedergelegt. Dadurch ist das Amt der/des 1. stellvertr. Bürgermeisterin/Bürgermeisters neu zu besetzen.

 

Die Wahl erfolgt im Meiststimmenverfahren, d.h. es ist gewählt, wer die meisten (Ja-) Stimmen erhält. Die Wahl erfolgt grundsätzlich durch Handzeichen.

 

Bei der Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/-innen sind das Verhältnis der Sitzzahlen der Fraktionen und die Fraktionszugehörigkeit des Bürgermeisters zu berücksichtigen.

 

Vorschlagsberechtigt ist jede Fraktion und jede/-r Gemeindevertreter/-in. Sie sind jedoch gehalten, einen Kandidaten aus der zu berücksichtigenden Fraktion vorzuschlagen.

 

Nur die berechtigte Fraktion bzw. berechtigte Fraktionen kann/können ausdrücklich oder stillschweigend auf das Vorschlagsrecht verzichten.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

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