Vorlage - 2018/11-024
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Beschlussvorschlag:
1. Wahlgang
Nach Aufruf durch den Vorsitzenden werden für die Wahl des/der 1. stellvertretenden Bürgermeisters/Bürgermeisterin folgende Vorschläge gemacht:
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Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:
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Die meisten Stimmen hat der Bewerber/die Bewerberin
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auf sich vereinigt. _____________________ erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt.
Der/die Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten/zur Ehrenbeamtin ernannt und vereidigt.
2. Zweiter Wahlgang
Bei Stimmengleichheit ist der Wahlgang zu wiederholen.
Der/die Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten/ zur Ehrenbeamtin ernannt und vereidigt.
3. Losentscheid
Da die Wahl zu keinem Ergebnis führt, zieht der Vorsitzende der Gemeindevertretung das Los. Das Los entscheidet für den Bewerber/die Bewerberin
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__________________________ erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt.
Der/die Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten/ zur Ehrenbeamtin ernannt und vereidigt.
Sachverhalt:
Herr Hans-Jürgen Köhncke hat sein Mandat zum 31.12.2017 niedergelegt. Dadurch ist das Amt der/des 1. stellvertr. Bürgermeisterin/Bürgermeisters neu zu besetzen.
Die Wahl erfolgt im Meiststimmenverfahren, d.h. es ist gewählt, wer die meisten (Ja-) Stimmen erhält. Die Wahl erfolgt grundsätzlich durch Handzeichen.
Bei der Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/-innen sind das Verhältnis der Sitzzahlen der Fraktionen und die Fraktionszugehörigkeit des Bürgermeisters zu berücksichtigen.
Vorschlagsberechtigt ist jede Fraktion und jede/-r Gemeindevertreter/-in. Sie sind jedoch gehalten, einen Kandidaten aus der zu berücksichtigenden Fraktion vorzuschlagen.
Nur die berechtigte Fraktion bzw. berechtigte Fraktionen kann/können ausdrücklich oder stillschweigend auf das Vorschlagsrecht verzichten.
Anlage/n:
Anlage/n: