Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2018/11-025  

Betreff: Nachwahl der/des Vorsitzenden des Bau- und Wegeausschusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
27.02.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Nach Aufruf durch den Bürgermeister wird für die Wahl zur/zum stellv. Vorsitzenden des Bau- und Wegeausschusses

_________________________

vorgeschlagen.

 

Wahlergebnis:_____ Ja-Stimmen

 

_____ Nein-Stimmen

 

_____ Enthaltungen

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 Herr Hans-Jürgen Köhncke hat sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Herr Köhncke war zuvor u.a. Vorsitzender des Bau- und Wegeausschusses, so dass diese Position nun nachzubesetzen ist.

 

Für die Nachwahl von Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter gilt § 46 Absatz 5 der Gemeindeordnung. Danach wählt die Gemeindevertretung die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse und deren Stellvertreter. Die Aufgabe ist nicht auf Ausschüsse übertragbar.

 

Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen zu. Sie können in der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen bestimmen, für welche Vorsitzenden/stellvertretenden Vorsitzenden ihnen das Vorschlagsrecht zusteht. Bei der Nachwahl werden jeder Fraktion so viele Höchstzahlen gestrichen, wie am Tage des Ausscheidens der/des Vorsitzenden/stellvertretenden Vorsitzenden, für deren oder dessen Wahlstelle das Vorschlagsrecht festgestellt werden soll, Vorsitzende der Ausschüsse einer Fraktion angehören.

Bei gleicher Höchstzahl entscheidet über die Reihenfolge das Los.

 

Vorgeschlagen werden kann jeweils nur eine Person.

Gewählt wird nach dem Beschlussverfahren gemäß § 39 Abs. 1 GO, d. h., es zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit ist der Vorschlag abgelehnt.

 

Wird ein Vorschlag durch eine Mehrheit an Nein-Stimmen abgelehnt, verbleibt das Vorschlagsrecht bei der berechtigten Fraktion. Es finden ggf. mehrere Abstimmungen statt. Nach dem dritten Wahlgang sollte der Wahlgang abgebrochen und in einer späteren Sitzung wiederholt werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n

 

Seite zurück Nach oben