Vorlage - 2020/21-087
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Tagespflegestellen Schulstraße 6a und Ratzeburger Straße 6 eine einmalige Zuwendung zu den Betriebskosten gemäß Mietvertrag in Höhe von insgesamt 1.428,00 €, je im Anteil ihrer monatlichen Betriebskosten, zu gewähren.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Westerau hat sich am Bau der Kindertagesstätte in der Gemeinde Rethwisch beteiligt. Die Kindertagesstätte hat ihren Betrieb aufgenommen. In Folge dessen werden Kinder, welche bisher durch die Tagespflegestellen in Westerau betreut wurden, nunmehr in der Kindertagesstätte in der Gemeinde Rethwisch betreut. Da der Übergang der Betreuung der Kinder innerhalb des Kindergartenjahres stattfindet, ist es den Tagespflegestellen nur schwer möglich die freigewordenen Betreuungsplätze neu zu belegen.
Seitens der Bürgermeisterin wird vorgeschlagen, die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle bei den Tagespflegepersonen durch die Gewährung einer einmaligen Zuwendung in Höhe der jeweiligen gemäß Mietvertrag festgelegten Betriebskosten für einen Zeitraum von 6 Monaten (Februar bis einschl. August) abzufedern.
Anlage/n: