Vorlage - 2020/19-097
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Rehhorst beschließt die beigefügte 1. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Rehhorst ohne/mit folgenden Änderungen:
Sachverhalt:
Die Gemeinde hat in ihrer Sitzung am 25.11.19 eine Geschäftsordnung (GeschO) beschlos-sen mit einem vorgegebenen Sitzungsablauf für die Sitzungen der Gemeindevertretung:
§ 10 Sitzungsablauf
Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich in folgender Reihenfolge durchzuführen:
a) Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
b) Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung
c) Einwohnerfragestunde
d) Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung
e) Bericht des Bürgermeisters
f) Abwicklung der Tagesordnungspunkte
g) Einwohnerfragestunde
h)Schließung der Sitzung
Dieser Sitzungsablauf gilt gemäß § 18 GeschO auch für die Ausschüsse:
§ 18 Ausschüsse
Diese Geschäftsordnung gilt mit folgenden Abweichungen auch für die Ausschüsse:
(a) Die Ausschüsse werden von den jeweiligen Vorsitzenden nach Absprache mit dem Bürgermeister einberufen. Die Ladungsfrist für Ausschüsse beträgt 1 Woche.
(b) Den nicht den Ausschüssen angehörenden Mitgliedern der Gemeindevertretung werden die Sitzungsunterlagen über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Sie werden per E-Mail auf die Bereitstellung der Unterlagen im Ratsinformationssystem hingewiesen. Auf Wunsch einzelner Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter werden die Sitzungsunterlagen in Papierform auf dem Postwege zugestellt.
(c) Werden Anträge von der Gemeindevertretung oder dem Bürgermeister an mehrere Ausschüsse überwiesen, so ist ein Ausschuss als federführend zu bestimmen.
In der Konsequenz sind auch für die Tagesordnung der Ausschüsse der Gemeinde die Tagesordnungspunkte „Einwohnerfragestunde“ und „Bericht des Vorsitzenden“ vorzusehen. Dies entspricht nicht der jahrelangen Praxis. Somit ist fraglich, ob die Tagesordnung der Ausschüsse die beiden genannten Tagesordnungspunkte zwingend enthalten soll.
Die anliegende 1. Änderung der GeschO enthält eine Formulierung, durch die die Tagesord-nung der Ausschüsse den Tagesordnungspunkt „Bericht des Vorsitzenden“ nicht und nur eine Einwohnerfragestunde enthält.
Anlage/n:
Anlage: 1. Änderung der Geschäftsordnung Rehhorst
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2020-02-26 1. Änderung Geschäftsordnung Rehhorst (109 KB) |