Vorlage - 2018/23-005
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Beschlussvorschlag:
Nach öffentlicher Beratung und unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde werden beschlossen
- der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2018.
- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes
Nordstormarn für das Haushaltsjahr 2018
Sachverhalt:
Zum Sachverhalt wird im Wesentlichen Bezug auf den Tagesordnungspunkt „Grundstücksangelegenheiten“ genommen.
In Anwendung des § 95 b Gemeindeordnung hat das Amt einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr aufzustellen, wenn unter anderem bisher nicht veranschlagte Aufwendungen und Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen. In diesem Fall tritt hinzu, dass eine Darlehensaufnahme erforderlich wird, welche in der Haushaltssatzung noch nicht verankert ist. Die Aufnahme des Darlehens bedarf der Genemigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Insofern umfasst der Entwurf des beigefügten Nachtrages die Aufnahme und Tilgung eines Kredites von 275.000 € im Produkt „sonstige Finanzwirtschaft“ sowie die Veränderungen im Produkt „Ahrensböker Straße 39“.
Anlage/n:
Anlagen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-03-01 I. Nachtragssatzung (19 KB) | ||||
2 | 2018-03-01 I. Nachtragsplan 2018 (69 KB) |