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Vorlage - 2020/23-069  

Betreff: Verzicht auf Eltern- und Kursgebühren für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss Amt Nordstormarn Vorberatung
28.05.2020 
Sitzung des Schulausschusses Zarpen (offen)   
Amtsausschuss Nordstormarn Entscheidung
24.06.2020 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Das Amt Nordstormarn erhebt für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule und die Teilnahme am Kursangebot

a)      für die Monate April, Mai und Juni 2020 keine Gebühren von den Eltern der Erst- bis Viertklässler

b)      Für den Monat Juli 2020 (Ferienmonat) keine Gebühren von den Eltern der Erst- bis Viertklässler

c)      Darüber hinaus erhebt das Amt Nordstormarn keine Gebühren von den Eltern der Erst- bis Viertklässler, die in der Zeit ab dem 16. März 2020 in der Schule „notbetreut“ wurden, da eines der Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten bzw. der alleinerziehende Elternteil berufstätig ist unabhängig davon, ob in den Fällen Betreuungstage gebucht wurden oder nicht.

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus wurden die Schulen ab dem 16.03.20 geschlossen. Lediglich für Kinder von in systemrelevanten Berufen tätigen Eltern und von berufstätigen Alleinerziehenden wurde seitdem eine Notbetreuung bis 13.00 Uhr durch die Lehrkräfte und ab 13.00 Uhr durch die Betreuungskräfte des Amtes Nordstormarn sicherge-stellt. Seit dem 6. Mai 2020 werden u.a. die Viertklässler an Grundschulen wieder zeitlich eingeschränkt beschult. Die Notbetreuung für die Erst- bis Viertklässler wird fortgeführt. Reguläre schulische Ganztags- und Betreuungsangebote finden gemäß Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 02.05.2020 noch nicht statt. Eine schrittweise Aufnahme des regulären Nachmittagsangebots ist ab dem 25.05.2020 vorgesehen.

 

Das Land Schleswig-Holstein hat angekündigt, die Befreiung von Eltern von nachschulischen Betreuungsgebühren für 3 Monate zu finanzieren. Die Schulträger erhalten auf Antrag einen Ausgleich von Elternbeiträgen für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote, soweit diese anlässlich der Bekämpfung des Coronavirus in der Zeit vom 16.03. bis längstens 15.06.20 nicht durchgeführt werden konnten. Durch den Verzicht auf die Gebühren für die Monate April, Mai und Juni entstehen dem Schulträger somit keine finanziellen Nachteile.

 

Ein weiterer Verzicht auf die Benutzungs- und Kursgebühren für den Monat Juli 2020 (Ferienmonat) bedeutet für die Grundschule in Zarpen im Ergebnis einen Einnahmeausfall in Höhe von ca. 7.500,00 €, der durch die Schulverbandsgemeinden zu tragen ist.

 

Der Verzicht auf Benutzungsgebühren von in systemrelevanten Berufen tätigen Eltern und berufstätigen Alleinerziehenden, die einen gesetzlichen Anspruch auf die Notbetreuung in der Schule hatten, verursacht weder zusätzliche Einnahmeausfälle noch Kosten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n: keine

 

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