Vorlage - 2018/17-010
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Klein Wesenberg beschließt von der Gebührenerhebung gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Klein Wesenberg, geändert durch die 1. Satzung zur Änderung dieser Satzung, für die Sicherheitswache der Freiwilligen Feuerwehr Klein Wesenberg zum Pfingstfest 2018 abzusehen/ teilweise abzusehen/ nicht abzusehen.
Sachverhalt:
Der Schützenverein Klein Wesenberg hat mit Schreiben vom 22.01.2018 beantragt, auch im Jahr 2018 auf die Erhebung der Gebühren für die Sicherheitswache der Freiwilligen Feuerwehr Klein Wesenberg zum Pfingstfest 2018 abzusehen (Anlage 1).
Gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Klein Wesenberg, geändert durch die 1. Satzung zur Änderung dieser Satzung, hat die Gemeindevertretung darüber zu befinden, ob und ggf. in welcher Höhe von der Erhebung von Gebühren und Entgelten für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr abgesehen wird.
Anlage/n:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-01-22 SchützenV Antrag Gebührenbefreiung Schützenfest (51 KB) |