Vorlage - 2020/17-094
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Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf für den An- und Umbau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Klein Wesenberg (mit folgenden Änderungen) zu.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, beim Ministerium für Inneres, Ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein einen Antrag gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Feuerwehrhäusern in Schleswig-Holstein“ zu stellen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat sich in ihrer Sitzung am 14.05.2020 mit zwei Ausbauvarianten für das Feuerwehrgerätehaus befasst. Einstimmig wurde sich für Variante 1 (Fahrzeughalle für 2 Fahrzeuge) ausgesprochen. Der Architekt wurde beauftragt, zur nächsten Sitzung eine mit der HUFK abgestimmte Detailplanung mit Raumkonzept und Ansichten zur Außen- und Innengestaltung vorzulegen. Der der Vorlage beigefügte Plan befinden sich derzeit in der Abstimmung mit der HUFK.
Das Land Schleswig-Holstein gewährt aktuell auf der Grundlage § 22 Abs. 12 Finanzausgleichsgesetz und nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung von Feuerwehrhäusern in Schleswig-Holstein“ und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) den Trägern des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe im Sinne der §§ 2 und 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) Zuwendungen für den Bau und Erhalt von Feuerwehrhäusern. Bislang ist noch kein Beschluss zur Beantragung möglicher Fördermittel das Landes Schleswig-Holstein gefasst worden.
Anlage/n:
Anlage/n:
Detailplan mit Raumnutzungskonzept
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Nr. | Name | ||||
1 | Detailplan mit Raumnutzungskonzept (474 KB) |