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Vorlage - 2020/14-126  

Betreff: Planfeststellung für den Bau von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn BAB A 1 im Bereich der Gemeinde Hamberge, Richtungsfahrbahn Hamburg-Lübeck, östlich der BAB A 1 und nördlich der B 75 zwischen der höhenfreien Querung der B 75 (Hamburger Straße) über die A 1
hier: Stellungnahme der Gemeinde Hamberge
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
02.09.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Übersichtslageplan: A1 Lärmschutzmaßnahme bei Hamberge (nicht maßstabsgerecht)  
2) Stellungnahme der Gemeinde Hamberge (Entwurf)  

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Gemeinde Hamberge gibt zu dem Planfeststellungsverfahren für den Bau von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn BAB A 1 im Bereich der Gemeinde Hamberge, Richtungsfahrbahn Hamburg-Lübeck, östlich der BAB A 1 und nördlich der B 75 zwischen der höhenfreien Querung der B 75 (Hamburger Straße) über die A 1 die als Anlage beigefügte Stellungnahme (mit folgenden Änderungen) ab.

 

 

 

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Sachverhalt:

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck (LBV) plant den Bau von Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 1 im Bereich der Gemeinde Hamberge (siehe Abbildung 1-1 des Erläuterungsberichtes). Der vom Planfeststellungsverfahren umfasste Bereich hat eine Länge von ca. 1,25 km.

In den Genehmigungen zum Ausbau der BAB A 1 aus dem Jahr 1988 ist ein Vorbehalt hinsichtlich der Einhaltung von Immissionsgrenzwerten enthalten. Aus dieser Vorbehaltsregelung lässt sich für die Gemeinde Hamberge dem Grunde nach ein Anspruch auf Lärmschutz ableiten.

 

Bereits Anfang der 1990er Jahre ist eine Entlastung des Ortes vom Durchgangsverkehr diskutiert worden. Das Land Schleswig-Holstein hat daraufhin im Jahr 1997 den Neubau einer Anschlussstelle BAB A 1 / B 75 im Bereich der Ortslage Hamberge beim damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen beantragt. Diesem Antrag ist zugestimmt worden. Die Vorentwurfs- und Entwurfsunterlagen sind erstellt worden. 2009 ist aufgrund geänderter verkehrlicher Randbedingungen ein neues Verkehrsgutachten erarbeitet worden. Dieses stellte fest, dass mit dem Bau einer vollen Anschlussstelle die B 75 bis nach Lübeck-Moisling stärker belastet wird und einen höheren Durchgangsverkehr zur Folge hätte. Beim Bau einer Teilanschlussstelle mit einer Auffahrt in Richtung Lübeck und einer Abfahrt aus Richtung Lübeck würde dieser Effekt nicht eintreten. Daher wurde der Bau einer vollen Anschlussstelle nicht weiterverfolgt.

 

Um den aus der 1988 erteilten Genehmigung resultierenden Rechtsanspruch auf Lärmschutz nicht zu verlieren, wurde im Jahr 2017 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Gemeinde Hamberge zum den Bau der Lärmschutzmaßnahmen an der BAB A 1 bei Hamberge ohne den Neubau der Teilanschlussstelle geschlossen. Dieser Feststellungentwurf beinhaltet daher auch nur die Lärmschutzeinrichtungen. Für die Anschlussstelle wird später ein gesondertes Planfeststellungsverfahren gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchgeführt.

 

Die angestrebte Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen den Neubau, den Umbau und die Erneuerung der Lärmschutzeinrichtungen der Vorbehaltsregelung einschließlich der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die bestehenden Lärmschutzanlagen, insbesondere die Lärmschutzwände, werden erneuert und erhöht. Im Bereich der geplanten BAB-Auffahrt Richtung Lübeck ist ein Lärmschutzwall vorgesehen. Das Brückenbauwerk an der Schulstraße erhält als Parallelbauwerk eine Lärmschutzwand. Die Maßnahmen sind in Anlage 1 dargestellt. Die mit der Umsetzung verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft werden vor allem durch Gehölzanpflanzungen sowie Begrünung der Lärmschutzwälle und –wände ausgeglichen. Besonders zeitaufwändig sind hierbei die Maßnahmen zur Umsiedlung der Haselmaus.

 

Die Planfeststellungsunterlagen liegen vom 10.08.2020 bis einschließlich 09.09.2020 öffentlich im Amt Nordstormarn zur Einsichtnahme öffentlich aus. Sie können auch auf dem online-Portal http://planfeststellung.bob-sh.de eingesehen werden. Stellungnahmen können bis zum 09.10.2020 im online-Portal, beim Amt Nordstormarn oder beim Amt für Planfeststellung Verkehr eingereicht werden. 

 

Die Gemeinde Hamberge ist als betroffene Gemeinde beteiligt und hat die ebenfalls die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die Inhalte des Planfeststellungsverfahrens werden in der Einwohnerversammlung am 02.09.2020 von Vertretern des Landesbetriebes vorgestellt. Dann besteht auch die Möglichkeit für Fragen.

 

Der beigefügte Stellungnahmenentwurf soll als Diskussionsgrundlage dienen. Er kann in der Sitzung geändert und ergänzt werden.

 

Die Planfeststellungsunterlagen werden derzeit von der Rechtsanwaltskanzlei geprüft, die die Gemeinde 2017 beim Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unterstützt hat. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1) Übersichtslageplan: A1 Lärmschutzmaßnahme bei Hamberge (nicht maßstabsgerecht)

2) Stellungnahme der Gemeinde Hamberge (Entwurf) 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Übersichtslageplan: A1 Lärmschutzmaßnahme bei Hamberge (nicht maßstabsgerecht) (1409 KB)      
Anlage 2 2 2) Stellungnahme der Gemeinde Hamberge (Entwurf) (246 KB)      
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