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Vorlage - 2020/19-116  

Betreff: Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst Entscheidung
24.03.2021 
Sitzung des Finanz- und Kulturausschusses der Gemeinde Rehhorst zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Gemeindevertretersitzung am 29.06.2020 wurde Herr Karsten Bock als bürgerliches Mitglied in den Finanz- und Kulturausschuss der Gemeinde Rehhorst und ebenso zum stellvertretenden Vorsitzenden dieses Ausschusses gewählt.

 

Gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung werden Mitglieder, die nicht der Gemeindevertre-tung angehören, von der oder dem Vorsitzenden des Ausschusses durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihr Amt eingeführt. Die Mitglieder der Ausschüsse handeln in ihrer Tätigkeit nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Text:

Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften, unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit (Handschlag).

 

 

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