Vorlage - 2021/20-138
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Wesenberg beschließt, die Personalkosten für die Verpflegung in der Kita Mäuseburg auf die Verpflegungskostenbeiträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt in vollem Umfang umzulegen.
Sachverhalt:
Seit dem 01.08.2020 sind die Elternbeiträge aufgrund des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) gedeckelt. Die 30 Stunden- Betreuung eines Elementarkindes, für die Eltern vor dem 01.08.2020 206,00 € zahlen mussten, kostet seit dem 01.08.2020 169,80 €. Die 30 Stunden-Betreuung eines Krippenkindes, für die Eltern vor dem 01.08.2020 296,00 € zahlen mussten, kostet seit dem 01.08.2020 216,30 €.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Personalkosten für die Verpflegung in der Kita Mäuseburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf die Verpflegungskostenbeiträge in vollem Umfang umzulegen.
In 2021 werden sich die Personalkosten für die Verpflegung in der Kita Mäuseburg voraus-sichtlich auf ca. 45.000,00 € belaufen. Im Falle der Umlegung dieser Kosten auf die Verpfle-gungskostenbeiträge würden die Kosten für das Mittagessen in der Kita Mäuseburg ggf. von 60,00 € auf 94,85 € monatlich und die Kosten für das Frühstück von 12,50 € auf 20,20 € monatlich ansteigen.
Vor dem Hintergrund, dass die Gesamtkosten der Kinderbetreuung für die Gemeinde Wesenberg insgesamt erheblich gestiegen sind und die Elternbeiträge für die Benutzung der Kita seit dem 01.08.2020 gesunken sind, wird die Umlegung der Personalkosten für die Verpflegung auf die Verpflegungskostenbeiträge für vertretbar gehalten.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-01-11 Antrag Träger Umlegung Personalkosten Verpflegung (167 KB) |