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Vorlage - 2021/23-100  

Betreff: Resolution zur Finanzierung der Schulsozialarbeit
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Nordstormarn Entscheidung
08.02.2021 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Das Amt Nordstormarn verabschiedet nachstehende Resolution:

 

Das Amt Nordstormarn als Schulträger der Dörfergemeinschaftsschule am Struckteich in Zarpen fordert das Land Schleswig-Holstein auf, die Schulsozialarbeit/Sozialpädagogische Betreuung an Schulen dauerhaft und umfänglich finanziell sicherzustellen.

 

Die Veränderungen in der Gesellschaft und in den Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen und der daraus folgenden Probleme in den Schulen, macht es dringend erforderlich, die Fachkompetenz von sozialpädagogischen Fachkräften in allen Schulen auszubauen.

 

Einer zunehmenden Anzahl an Jugendlichen gelingt kein angemessener und bestmöglicher Schulabschluss, sie finden keinen Zugang zur Arbeitswelt, weil sie oft an mangelnder Unterstützung und ausreichender erzieherischen Begleitung in ihrer persönlichen Entwicklung scheitern. Diese Aufgaben werden inzwischen vielfach von der Schulsozialarbeit übernommen.

 

Die Angebote der Schulsozialarbeit sind an allen Schulen fortzusetzen und auszubauen. Eine Beschränkung auf bestimmte Schularten oder Schulformen ist heute nicht mehr zu rechtfertigen; an allen Schulen, auch an Grundschulen, besteht ein Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung.

 

In den vergangenen Jahren hat sich zwar das Land an einer Minimalfinanzierung beteiligt, die Hauptfinanzierung der Schulsozialarbeit haben die Schulträger übernommen, da sie vermehrt Anträge auf Erhöhung der Schulsozialstunden bekamen. Eine Aufgabe, die nicht deren primärer und zugewiesener Auftrag ist, sondern zum Wohle der Kinder und Jugendlichen übernommen wurde. Zurzeit wird der erhöhte Bedarf an Schulsozialarbeit über die angeschlossenen Gemeinden mitfinanziert. Ein Zustand, der nicht länger tragbar ist.

 

Das umfangreiche Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit sowie die Gegebenheiten an den einzel-nen Schulen stellen die Schulträger immer wieder vor verschiedene Herausforderungen.

 

Die Schulsozialarbeit benötigt Kontinuität, Beständigkeit und eine verlässliche Präsenz in der Schule, um tragfähige Beziehungen als Basis für ihr sozialpädagogisches Handeln herzustellen. Des Weiteren sind die genannten Faktoren notwendig, um in Krisenfällen eine Beratung und Betreuung zu gewährleisten. Immer deutlicher wird in diesem Kontext die Elternarbeit. Gespräche in der Schule oder bei Hausbesuchen sind zum Teil unumgänglich.

 

Nur wenn eine finanzielle Absicherung durch das Land gewährleistet ist und diese Voraus-setzungen gegeben sind, kann die Schulsozialarbeit den beschriebenen Mehrwert darstellen.

 

 

 

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Sachverhalt:

Der Schulverband Albersdorf hat eine Resolution mit vorstehendem Inhalt verabschiedet und an alle Schulträger im Land Schleswig-Holstein versendet mit dem Vorschlag, eine Resolution gleichen Inhalts zu verabschieden. Ziel ist es, dass das Land Schleswig-Holstein die Kosten für die Schulsozialarbeit in Zukunft in voller Höhe übernimmt.

 

Zuzeit beteiligt sich das Land lediglich anteilig an den Kosten für die Schulsozialarbeit (Personal- und Sachkosten). Jeweils für Folgejahre ist zurzeit nicht geregelt, ob und in welcher Höhe Zuschüsse von Seiten des Landes Schleswig-Holstein für die Schulsozialarbeit gewährt werden. 

 

Nach einer Umfrage per E-Mail im Januar 2021 hatten die Mitglieder des Schulausschusses des Amtes Nordstormarn der Verabschiedung der Resolution bereits einstimmig zugestimmt.

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage: keine

 

 

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