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Vorlage - 2021/12-104  

Betreff: Neufassung Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
22.02.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2022-02-08 Entwurf Neufassung Hauptsatzung Barnitz  
01_LesefassungderHauptsatzungBarnitz  

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Barnitz beschließt die als Anlage 1 beigefügte Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz mit folgenden/ohne Änderungen.


Sachverhalt:

Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen der Gemeindeordnung zum Thema „Durchfüh-rung von Sitzungen in Fällen höherer Gewalt“ sowie der Erlass einer Bekanntmachungsver-ordnung sowie einer Musterhauptsatzung des Landes Schleswig-Holstein erfordern die Anpassung bzw. Neufassung der Hauptsatzung des Amtes Nordstormarn sowie der amtsan-gehörigen Gemeinden. Von Seiten der Verwaltung wird eine Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz vorgeschlagen, da die zurzeit geltende Fassung bereits vier Änderungen erfahren hat.

 

Durch die Neufassung der Hauptsatzung (Anlage 1) ergeben sich gegenüber der zurzeit geltenden Fassung der Hauptsatzung (Anlage 2) im Wesentlichen folgende Änderungen:

 

§ 7 Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

In der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist seit kurzem die Ermächtigung zu einer Hauptsatzungsregelung enthalten, Sitzungen in Fällen höherer Gewalt in Form einer Video-konferenz durchzuführen. Aus gegebenem Anlass wird von Seiten der Verwaltung empfoh-len, von der Ermächtigung Gebrauch zu machen und eine Regelung in die Hauptsatzung aufzunehmen.

 

§ 11 Veröffentlichungen

§ 11 beinhaltet, dass örtliche Bekanntmachungen zukünftig in einer gesonderten Bekannt-machungssatzung der Gemeinde geregelt sind. Die Regelungen in der Bekanntmachungs-satzung ermöglichen eine Bekanntmachung auf der Homepage des Amtes, wobei weiterhin ein Hinweis in den Lübecker Nachrichten auf die Internetbekanntmachung erfolgt. Damit kann zukünftig z.B. auf den Abdruck von Satzungstexten in den LN verzichtet werden.

Die Entscheidung über den Erlass einer Bekanntmachungssatzung wird unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt behandelt.

 

§ 12 Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Regelungen des § 12 wurden auf Empfehlung eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung ergänzt.

 

Hinweis: Im Zuge der Beratung über die Neufassung der Hauptsatzung besteht die Möglichkeit, in der Hauptsatzung genannte Beträge insbesondere mit Blick auf die vergangenen und aktuellen Preisentwicklungen zu aktualisieren.


Anlage/n:

Anlagen:  1 Neufassung Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz

  2 Aktuelle Lesefassung der Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-02-08 Entwurf Neufassung Hauptsatzung Barnitz (183 KB)      
Anlage 2 2 01_LesefassungderHauptsatzungBarnitz (53 KB)      
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