Vorlage - 2021/22-100
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Beschlussvorschlag:
Wahlhandlung:
Nach Aufruf durch den Bürgermeister wird für die Wahl zur/zum Vorsitzenden des Sozialausschusses
Frau/Herr_______________________
vorgeschlagen.
Wahlergebnis: ______ Ja-Stimmen
______ Nein-Stimmen
______ Enthaltungen
Frau/Herr __________________erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.
Sachverhalt:
Herr Dirk Meyer ist im Februar 2021 verstorben. Er war Vorsitzender des Sozialausschusses der Gemeinde Zarpen.
Für die Nachwahl von Ausschussvorsitzenden gilt § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO). Danach wählt die Gemeindevertretung die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse. Die Aufgabe ist nicht auf Ausschüsse übertragbar.
Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen zu. Dabei werden jeder Fraktion so viele Höchst-zahlen gestrichen, wie am Tage des Ausscheidens Vorsitzende der Ausschüsse einer Fraktion angehören.
Vorgeschlagen werden kann nur eine Person. Gewählt wird nach dem Beschlussverfahren, d. h., es zählen die Ja- und Nein-Stimmen. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.
Wird ein Vorschlag durch eine Mehrheit an Nein-Stimmen abgelehnt, verbleibt das Vor-schlagsrecht bei der berechtigten Fraktion. Es finden ggf. mehrere Abstimmungen statt. Nach dem dritten Wahlgang sollte der Wahlvorgang abgebrochen und in einer späteren Sitzung wiederholt werden.
Anlage/n:
Anlage/n: keine