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Vorlage - 2021/12-106  

Betreff: Zuschuss für Musikschule Bad Oldesloe - Eilentscheidung des Bürgermeisters
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
19.08.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt nachträglich, die Verwaltungspauschale pro Kind und Monat für die Kinder aus der Gemeinde Barnitz als Zuschuss an die Musikschule Bad Oldesloe weiterhin befristet für die Jahre 2021 und 2022 zu übernehmen.

 

Die Gewährung des Zuschusses setzt eine entsprechende Abrechnung - Aufstellung Anzahl Kinder der Musikschule gegenüber der Gemeinde Barnitz voraus.

 

Die Mittel werden jeweils im Haushalt bereitgestellt. 


Sachverhalt:

Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.12.2018 gewährte die Gemeinde Barnitz der Musikschule Bad Oldesloe befristet für die Jahre 2019 und 2020 als Zuschuss eine Verwaltungspauschale in Höhe von zurzeit 9,50 € pro Monat für jedes angemeldete Kind aus der Gemeinde Barnitz. Die Gewährung des Zuschusses setzte eine entsprechende Abrechnung der Musikschule Bad Oldesloe voraus.

 

Die Musikschule hatte mit Stand 18.12.2020 eine Abrechnung für die Jahre 2018, 2019 und 2020 eingereicht. 2018 wurde nicht bezuschusst.

 

r das Jahr 2019 waren 17 Kinder aus der Gemeinde Barnitz angemeldet. Der Zuschuss belief sich auf  1.938,00 €.

r das Jahr 2020 waren 16 Kinder aus der Gemeinde Barnitz angemeldet. Der Zuschuss belief sich auf 1.824,00 Euro.

 

Für den Fall, dass die Gemeinde Barnitz den Zuschuss an die Musikschule weiterhin in Höhe der Verwaltungspauschale pro Kind beschließt, würde die Musikschule allen Kindern aus der Gemeinde Barnitz die Verwaltungspauschale erlassen können (gem. E-Mail der Musikschule vom 18.12.20). 


Anlage/n:

Anlage/n: Mail der Musikschule vom 18.12.20 inkl. Abrechnung Gemeinde Barnitz

 

 

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