Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2018/11-035  

Betreff: Vorschlagsliste der Gemeinde Badendorf für Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
19.04.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

In die Vorschlagsliste der Gemeinde Badendorf für die Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 werden aufgenommen:

 

Name

(auch Geburtsname)

 

Vorname

 

Geburtstag

und –ort

 

 

Beruf

 

Wohnort

 

Meiswinkel

 

 

Bernhard

 

 

04.07.1947 in Meisenheim

 

pensionierter Lehrer

 

Heckkaten 4

23619 Badendorf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 Die Amtszeit der gewählten Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2018. Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz sind die Gemeinden aufgefordert, eine Vorschlagsliste für Schöffen der neuen Wahlzeit von 2019-2023 aufzustellen. Diese Vorschlagsliste ist dem Amtsgericht Lübeck auszuhändigen und dient dem durch das Amtsgericht aufzustellenden Wahlausschuss als Entscheidungsgrundlage.

 

Für die Gemeinde Badendorf sind dabei 2 Personen vorzuschlagen.

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Unfähig zu dem Amt des Schöffen sind:

 

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

2. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet haben würden,

3.Personen, die noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen,

4.Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zu dem Amt geeignet sind,

5.Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

 

Nicht berufen werden sollen u.a.

 

1.Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte,

2.gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Zahl und mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Das Amt Nordstormarn hatte eine Bekanntmachung in der Presse veröffentlicht mit der Aufforderung an interessierte Personen, sich zu bewerben. Die im Beschlussvorschlage genannte Person aus der Gemeinde Badendorf hat sich um das Ehrenamt beworben.

 

Es ist eine weitere Person zu benennen.

 

 

In die öffentliche Sitzungsniederschrift sind im Hinblick auf den Datenschutz lediglich die Namen aufzunehmen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

 

Seite zurück Nach oben