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Vorlage - 2018/15-010  

Betreff: Vorschlagsliste der Gemeinde Heidekamp für Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heidekamp Entscheidung
19.06.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

In die Vorschlagsliste der Gemeinde Heidekamp für die Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 werden aufgenommen:

 

Name

(auch Geburtsname)

 

Vorname

 

Geburtstag

und –ort

 

 

Beruf

 

Wohnort

 

Thews

 

 

Stephan

 

03.07.1965

In Rendsburg

Lufthansa-Fachkraft Verkehr

 

Kamp 18 a

23858 Heidekamp

 

Dettmann

 

Henri Ludwig August

 

19.04.1952
in Lübeck

 

Rentner

 

Schulsteig 5

23858 Heidekamp

 

 

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Sachverhalt:

Die Amtszeit der gewählten Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2018. Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz sind die Gemeinden aufgefordert, eine Vorschlagsliste für Schöffen der neuen Wahlzeit von 2019-2023 aufzustellen. Diese Vorschlagsliste ist dem Amtsgericht Lübeck auszuhändigen und dient dem durch das Amtsgericht aufzustellenden Wahlausschuss als Entscheidungsgrundlage.

 

Für die Gemeinde Heidekamp ist mindestens 1 Person vorzuschlagen.

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Unfähig zu dem Amt des Schöffen sind:

 

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

2. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet haben würden,

3.Personen, die noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen,

4.Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zu dem Amt geeignet sind,

5.Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

 

Nicht berufen werden sollen u.a.

 

1.Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte,

2.gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Zahl und mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Das Amt Nordstormarn hatte eine Bekanntmachung in der Presse veröffentlicht mit der Aufforderung an interessierte Personen, sich zu bewerben. Aus der Gemeinde Heidekamp sind zwei Bewerbungen eingegangen.

 

 

In die Sitzungsniederschrift sind im Hinblick auf den Datenschutz lediglich die Namen aufzunehmen.

 

 

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Anlage/n:

 

 

 

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