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Vorlage - 2021/23-133  

Betreff: Übernahme der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch das Amt bzw. einzelne Gemeinden
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Nordstormarn
24.06.2021 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn (offen)   
Amtsausschuss Nordstormarn Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Das Amt Nordstormarn übernimmt für die amtsangehörigen Gemeinden die Überwachung des ruhenden Verkehrs und wird in diesem Zusammenhang beauftragt, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Stormarn abzuschließen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Aufgrund von Anfragen von Seiten einzelner Gemeinden des Amtes wurde mit der Bußgeldstelle des Kreises Stormarn die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Zuständigkeit für die Feststellung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs liegt bei der Bußgeldstelle des Kreises. Es wurden allerdings mit verschiedenen Kommunen (Ämter, Städten und Gemeinden) bereits öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über die Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs getroffen.

 

Die Vorgehensweise ist in diesen Fällen so, dass der Kreis über den IT-Verbund die beauftragten Mitarbeiter mit einem I-Phone versorgt, auf dem bereits eine für die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten benötigte App installiert ist. Die Ordnungswidrigkeiten werden von den Mitarbeitern erfasst und der Bußgeldstelle über eine Cloud zur Übernahme der Sachbearbeitung (Erstellung von Verwarnungen und ggf. erforderlichen Bußgeldbescheiden) übermittelt. Dem Amt fließen bei dieser Vorgehensweise alternativ 30% der Jahreseinnahmen oder ein Einzelbetrag (von aktuell 7,38 €) je Einzelfall zu, wobei die für das Amt günstigere Variante zum Tragen kommt.

 

Herr Peters von der Bußgeldstelle des Kreises Stormarn hält den Abschluss einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit einer Wirkung ab dem Jahreswechsel 2021/22 für realistisch.

 

Die Einstellung eines neuen Mitarbeiters ist dabei nicht geplant und soll durch Umstrukturierung innerhalb des Amtes aufgefangen werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

Keine 

 

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