Vorlage - 2021/19-142
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Rehhorst beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Rehhorst mit folgenden/ohne Änderungen.
Sachverhalt:
In ihrer Sitzung am 24.03.2021 hat die Gemeindevertretung Rehhorst die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen.
Mit Gesetz vom 25.05.2021 wurde die Gemeindeordnung zu dem gerade erst eingefügten
§ 35a „Sitzungen in Fällen höherer Gewalt“ nochmals geändert.
§ 35 a Abs. 3 GO lautet: „In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 findet eine Wahl im Falle eines Widerspruchs nach § 40 Abs. 2 durch geheime briefliche Abstimmung statt. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.“.
Die Regelung in der Hauptsatzung ist entsprechend anzupassen.
Entsprechend dem Gesetz vom 25.05.2021 sind Hauptsatzungen spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu ändern.
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Anlage/n:
Anlagen: 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Rehhorstf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-07-21 1. Änderung HS Rehhorst (322 KB) |