Vorlage - 2021/14-185
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Beschlussvorschlag:
Der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 und 31.12.2018 liegt der Gemeindevertretung vor. Nach Erläuterung durch das Mitglied vom Finanzausschuss, Herrn/ Frau _________________ werden die Haushaltsüberschreitungen nachbewilligt und die Jahresabschlüsse gebilligt. Der Jahresüberschüsse zum 31.12.2017 sowie zum 31.12.2018 ist der Ergebnisrücklage bzw. der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Sachverhalt:
Dem Finanzausschuss liegen die Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 und 31.12.2018 mit seinen Bestandteilen gemäß § 95n Absatz 3 Gemeindeordnung vor. Die Jahresabschlüsse weisen in ihren Ergebnisrechnungen für das Jahr 2017 einen Jahresüberschuss von 3.601.399,47 € und für das Jahr 2018 ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.531.835,82 € aus.
Im Einzelnen führte der Prüfungsausschuss folgende Prüfungshandlungen durch:
- Überprüfung, ob der Haushaltsplan eingehalten worden ist.
- Überprüfung der Belege, dass sie sachlich und rechnerisch belegt worden sind.
- Überprüfung der richtigen Verbuchung der Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.
- Überprüfung der Vermögensverwaltung und des richtigen Nachweises des Vermögens.
- Überprüfung des Anhangs und des Lageberichts auf dessen Vollständigkeit.
Die Prüfung erfolgt anhand von Stichproben.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 14 Jahresabschluss per 31.12.2017 (2446 KB) |