Vorlage - 2021/14-186
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Beschlussvorschlag:
Der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 und 31.12.2018 liegt der Gemeindevertretung vor. Nach Erläuterung durch das Mitglied vom Finanzausschuss, Herrn/ Frau _________________ werden die Haushaltsüberschreitungen nachbewilligt und die Jahresabschlüsse gebilligt. Der Jahresüberschüsse zum 31.12.2017 sowie zum 31.12.2018 ist der Ergebnisrücklage bzw. der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Sachverhalt:
Dem Finanzausschuss liegen die Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 und 31.12.2018 mit seinen Bestandteilen gemäß § 95n Absatz 3 Gemeindeordnung vor. Die Jahresabschlüsse weisen in ihren Ergebnisrechnungen für das Jahr 2017 einen Jahresüberschuss von 3.601.399,47 € und für das Jahr 2018 ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.531.835,82 € aus.
Im Einzelnen führte der Prüfungsausschuss folgende Prüfungshandlungen durch:
1. Überprüfung, ob der Haushaltsplan eingehalten worden ist.
2. Überprüfung der Belege, dass sie sachlich und rechnerisch belegt worden sind.
3. Überprüfung der richtigen Verbuchung der Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.
4. Überprüfung der Vermögensverwaltung und des richtigen Nachweises des Vermögens.
5. Überprüfung des Anhangs und des Lageberichts auf dessen Vollständigkeit.
Die Prüfung erfolgt anhand von Stichproben
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 14 Jahresabschluss per 31.12.2018 (2531 KB) |