Vorlage - 2021/19-137-01
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde stimmt den Mehrkosten für die Sanierung der Gemeindestraßen in Höhe von 10.860,32 € zu.
Die Bürgermeisterin wird gebeten, den Auftrag an den günstigsten Anbieter mit einem Auftragswert von 65.045,48 € zu erteilen.
Die zusätzlichen Kosten von 10.860,32 € sind im Nachtragshaushalt einzustellen.
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 31.05.2021 wurde die Sanierung von Gemeindewegen beschlossen. Die Kostenberechnung zur Ausschreibung lag bei 54.185,16 €. In der Ausschreibung gab der günstigste Anbieter ein Angebot über 65.045,48 € ab. Dieses entspricht einem Mehrbetrag von 10.860,32 € Die Ingenieurkosten über 7.200,00 € erhöhen sich nicht.
Das günstigste Angebot übersteigt die Kostenberechnung um 18,2 %. Eine Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 VOB/A wäre möglich. Es kann aber nicht garantiert werden, dass eine erneute Ausschreibung mit einer Bauausführung im Jahre 2022 ein preisgünstigeres Ergebnis erzielt. Die Preissteigerung sollte daher nicht zu einer Aufhebung des Vergabeverfahrens führen.
Anlage/n:
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Preisspiegel
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1 | Preisspiegel (118 KB) |
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