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Vorlage - 2021/23-147  

Betreff: Grundreinigung der Fußböden der Flure und Treppen durch die Gebäudereinigung Niemann
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss Amt Nordstormarn Entscheidung
25.10.2021 
Sitzung des Schulausschusses Zarpen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss beschließt, den Beschluss vom 19.10.2020 aufzuheben. Die Verwaltung wird gebeten, den fortlaufenden Auftrag bei der Firma Gebäudereinigung Niemann GmbH ab sofort zu stornieren.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Fa. Kärcher zu bitten, in der Schule ein Reinigungsgerät vorzustellen, welches das Reinigungspersonal bei der Reinigung der Fußböden unterstützen kann.


Sachverhalt:

In der Sitzung vom 19.10.2020 wurde beschlossen, dass das Gebäudereinigungsunterneh-men Niemann aus Lübeck mit der Grundreinigung der Flurflächen zu beauftragen ist. Die Mittel sollten im Nachtragshaushalt 2020 sowie fortlaufend im Haushalt bereitgestellt werden.

 

Nach der erstmalig erfolgten Grundreinigung der Fußböden der Flure und Treppen in den Sommerferien 2021 zeigten sich im Randbereich zu den Wänden mittig der Steinfliesen graue Schleier. Es erfolgte eine Ortsbesichtigung mit Herrn Abel von der Firma Gebäude-reinigung Niemann, Herrn Schöning, Herrn Scheel und Frau Krüger (Sachbearbeitung Schule). Herr Abel geht davon aus, dass diese Schleier bereits vorhanden waren und durch die starke Schmutzentfernung auf dem gesamten Boden nun stärker sichtbar sind. Es könnte sein, dass früher Glanzmittel aufgebracht wurden. Diese lassen sich dann nicht mehr restlos entfernen und können dieses Bild erzeugen. Herr Scheel berichtet, dass die Flure früher gebohnert wurden.

 

Aufgrund des Alters des Bodenbelags und des Gesamtbilds ist kein besseres Ergebnis zu erzielen. Herr Schöning hatte keinen weiteren Einwand und hat die Leistung abgenommen und die Rechnung zur Zahlung freigegeben.

 

Bei diesem Ergebnis und in Aussicht auf ein neues Schulgebäude schlägt Herr Schöning vor, diese Kosten einzusparen und den Beschluss vom 19.10.2020 aufzuheben. 


Anlage/n:

Anlage/n: Fotos der gereinigten Flächen

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