Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2021/-036  

Betreff: 2. Änderung der Wassergebührensatzung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land Entscheidung
01.12.2021 
Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
TOP 07_1_2021-11-23_Verbrauchsgebührenkalkulation 2022  
TOP 07_2_2021-11-22 Entwurf 2. Änderung Gebührensatzung  
TOP 07_5_2021-11-23_Betriebsabrechnungsbogen 2019_korrigierte Fassung  
TOP 07_6_2021-11-23_Kalkulation Mehrkosten pro Person bei Verbrauchsgebührenerhöhung  

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt die der Beschlussvorlage beigefügte Satzung zur
2. Änderung der Wassergebührensatzung des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land ohne Änderungen / mit folgenden Änderungen:

 

Die Verbandsversammlung stimmt der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation zur Anhebung der Verbrauchsgebühren in Höhe von 1,90 € je cbm ab dem 01.01.2022 zu.

 


Sachverhalt:

 Der Verband erhebt seit dem 01.07.2015 unverändert eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,60 je cbm.

 

Infolge der Unterdeckungen der vergangenen Jahre und der prognostizierten steigenden Kosten war die Verbandsversammlung in Ihrer Sitzung vom 20.04.2021 einhellig der Meinung, die Gebühren ab dem 01.01.2022 anzuheben. Die Verwaltung wurde gebeten aufgrund der vorgelegten Verbrauchsgebührenkalkulation (2,01 €/cbm) zu prüfen, in welcher Höhe eine Anhebung der monatlichen Grundgebühren erforderlich ist, um bei einer Verbrauchsgebührenerhöhung auf unter 2,00 €/cbm zu verbleiben.

 

Bei der Erstellung der neuen Verbrauchsgebührenkalkulation wurde festgestellt, dass die Verwaltung einen alten Formelfehler „mitgeschleppt“ hat. Infolge dieses Fehlers wurde eine zu hohe Verbrauchsgebühr je cbm für die Verbandsversammlung am 20.04.2021 ermittelt.

 

Der anliegende Betriebsabrechnungsbogen für das Kalenderjahr 2019 in korrigierter Fassung vom 23.11.2021, als auch die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 zeigen dennoch deutlich auf, dass infolge der Unterdeckungen in den Jahren 2018 und 2019 sowie der prognostizierten steigenden Kosten für 2022 dringender Handlungsbedarf besteht, die Verbrauchsgebühr nunmehr auf 1,90 €/cbm anzuheben.

 

Aufgrund des Ergebnisses der Verbrauchsgebührenkalkulation 2022 wird eine Erhöhung der Grundgebühren derzeit nicht angedacht. Eine Kalkulation der Grundgebühren ist dennoch zur Kenntnisnahme beigefügt. 


Anlage/n:

Anlage/n:

- Verbrauchsgebührenkalkulation 2022

- Satzung zur 2. Änderung der Wassergebührensatzung des Wasserbeschaffungsverbandes

  Reinfeld-Land

- Grundgebührenkalkulation

- Kalkulation Verwaltungskosten WZ-Tausch zur Grundgebührenkalkulation

- Betriebsabrechnungsbogen 2019 in der korrigierten Fassung vom 23.11.2021

- Kalkulation der durchschnittlichen Mehrkosten pro Person bei einer Erhöhung der Verbrauchsgebühren für Frischwasser

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 7 1 TOP 07_1_2021-11-23_Verbrauchsgebührenkalkulation 2022 (104 KB)      
Anlage 2 2 TOP 07_2_2021-11-22 Entwurf 2. Änderung Gebührensatzung (204 KB)      
Anlage 5 5 TOP 07_5_2021-11-23_Betriebsabrechnungsbogen 2019_korrigierte Fassung (75 KB)      
Anlage 6 6 TOP 07_6_2021-11-23_Kalkulation Mehrkosten pro Person bei Verbrauchsgebührenerhöhung (438 KB)      
Seite zurück Nach oben