Vorlage - 2020/17-081-01
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Empfehlungen des Ingenieurbüros Otterwasser, Lübeck zu folgen und die Entschlammung für Teich 1 und 2 der Kläranlage vorzubereiten.
Die Kosten für Schlammpeilung, Schlammprobe und Ingenieurleistungen betragen je nach erforderlichem Aufwand bis zu 5.000 € für alle Arbeiten und werden im Haushalt 2022 bereitgestellt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Ingenieurvertrag mit dem Büro Otterwasser abzuschließen.
Sachverhalt:
Siehe anliegendes das Schreiben des Ingenieurbüros Otterwasser, Lübeck vom 01.12.2021.
Die Schlammpeilung über Rasterflächen, mit der die genauen Schlammmengen ermittelt werden können, wird durch den Bauhof vorgenommen. Ebenso wird eine Schlammanalyse in Auftrag gegeben. Aus den Ergebnissen wird ermittelt, ob die Schlämme
a) landwirtschaftlich verwertet werden können (sehr unwahrscheinlich),
b) als Beigabe zu einer anderen Kläranlage gebracht werden können (wie bei der Entschlammung Teich 3) oder
c) in die Verbrennung müssen (teuerste Variante).
Das Ingenieurbüro Otterwasser koordiniert die Arbeiten, prüft, welche Teiche entschlammt werden müssen und welche Kosten entstehen für die Entschlammung und die Reparatur der Belüfter.
In einem weiteren Schritt entscheidet dann die Gemeinde über die weiteren Maßnahmen (Entschlammung) und Reparaturen (Reparatur der Belüfter).
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 20211201Entschlammung Teich 1 und 2 (159 KB) |
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