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Vorlage - 2022/11-196  

Betreff: Information zur Erschließung des geplanten Windparks in der Gemeinde Heilshoop
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Anhörung
03.02.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Erschließung  

Sachverhalt:

A) Vorhaben

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Süd, Lübeck mit Schreiben vom 11.11.2021, eingegangen am 15.11.2021, die Antragsunterlagen für die Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für „Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen vom Typ ENERCON E-138 EP3 E2 mit je 4,2 MW, einer Nabenhöhe von je 130,07 m, einem Rotordurchmesser von je 138,25 m und einer Gesamthöhe von 199,2 m im Außenbereich von Heilshoop“ übersandt. Antragstellerin ist die Trave Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Lübeck. Die Anlagen sollen auf den Flurstücken 60 und 74 der Flur 5 in der Gemarkung Heilshoop errichtet und im 1. Quartal 2023 in Betrieb genommen werden.

 

B) Zulässigkeit

Am 29.10.2020 ist die „Landesverordnung über die Änderung und Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 Kapitel 3.5.2 (Windenergie an Land)“ im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein veröffentlich worden. Die hierauf aufbauenden „Landesverordnung für den Regionalplan für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein Kapitel 5.7 (Windenergie an Land)“ wurde am 29.12.2020 veröffentlicht. Damit können die in beiden Plänen ausgewiesenen Vorranggebiete für die Windenergie umgesetzt werden – u.a. auch das Gebiet PR3_STO-003 (siehe Darstellung) auf dem Gebiet der Gemeinde Heilshoop.

Quelle: Digitaler AtlasNord, 25.10.2021)

 

Die Errichtung zweier Windkraftanlagen sind nach § 35 BauGB aufgrund der Ausweisung des Vorranggebietes PR3_STO-003 hier zulässig.

 

 

C) Erschließung

Der Begriff „Erschließung“ muss in zwei Sachverhalte getrennt werden.

 

Zu einen gibt es die im Baugenehmigungsverfahren geforderte „ausreichend gesicherte Erschließung. Hierbei handelt es sich u.a. um die verkehrliche Erschließung, also um den Anschluss des Baugrundstückes an das öffentliche Straßennetz. Im vorliegenden Fall ist dieses die Anbindung an die Gemeindestraße „Hauberg“.

 

Von dem Begriff der gesicherten Erschließung ist die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung einer Straße, z.B. für Schwerlastverkehr, zu unterscheiden. Diese Sondernutzung muss nach dem Straßen- und Wegegesetz gesondert genehmigt werden.

 

Gemäß den Antragsunterlagen ist die Erschließung während der Bauphase und des Betriebes wie folgt vorgesehen:

 

Die Erschließung der WEA-Standorte erfolgt von der A1 kommend (Abfahrt 23 Lübeck Moisling) über die Kreisstraße Kieler Straße (K13) und dann weiter über die Steinrader Hauptstraße durch die Ortschaft Badendorf. Hier entlang der Dorfstraße, Wendrade und Wüstenei in Richtung Heilshoop. Von der Straße Hauberg ausgehend biegen wir in den vorhandenen Feldweg ein.“.

 

Seitens der Verwaltung wurde aufgrund der Bauerschließung über das Badendorfer Straßensystem das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) um eine separate Beteiligung der Gemeinde Badendorf im Genehmigungsverfahren gebeten. Folgende Antwort erfolgte:

 

„… aus unser Sicht ist eine Behördenbeteiligung der Gemeinde Badendorf nicht erforderlich. Wenn Sie der Gemeinde Badendorf eine reine Info über den Antragseingang geben möchten, können Sie dies jedoch gern tun. Es ist dann jedoch eine reine Informationsmitteilung und keine Beteiligung mit der Bitte um eine behördliche Stellungnahme seitens des LLUR. Der Datenschutz ist dabei selbstverständlich zu beachten.

 

Die „überörtliche“ Anlieferungsroute der Windkraftanlagen, so denn die Genehmigungen für Errichtung und Betrieb der Windkraftanlagen (nach Prüfung aller Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und auch eventueller Einwendungen aus der noch vorzunehmenden Öffentlichkeitsbeteiligung) erteilt werden könnten, ist nicht Gegenstand einer Genehmigung nach dem BImSchG. Unsere Genehmigung „endet“ spätestens am nächsten öffentlichen Weg/Straße und die gesicherte Erschließung wird ja in diesem Fall durch die Beteiligung der Gemeinde Heilshoop im Rahmen der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen geprüft.

 

Von uns werden das Fernstraßenbundesamt, die Autobahn GmbH und der Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr, Lübeck, im Verfahren beteiligt. Diese Behörden geben regelmäßig u.a. die entsprechenden Hinweise, dass die Fahrtrouten für den Groß- und Schwerlasttransport abzustimmen sind und regen regelmäßig auch Beweissicherungsverfahren an die Antragsteller für etwaige Schäden durch die entstehende Mehrbelastung an bzw. weisen auch darauf hin, wenn Sondernutzungserlaubnisse erforderlich sind. Es sind dann gesonderte Erlaubnisse/Genehmigungen dieser zuständigen Behörden erforderlich. Von daher ist die dargestellte Fahrtroute in den Antragsunterlagen zunächst eher informativ zu verstehen, denn es könnte ja durchaus sein, dass diese Behörden abweichende Entscheidungen treffen.“.

 

Im aktuellen Genehmigungsverfahren ist die Gemeinde Badendorf nicht offiziell beteiligt. Inwieweit dieses im weiteren Ablauf erfolgt, ist abzuwarten.

 

Die Gemeinde kann aber vor Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung Kontakt zum Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr aufnehmen, um den Abschluss eines Wegenutzungsvertrages zu fordern, der den Ausbaustandart, die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und eine Rückbauverpflichtung regelt. Vorab ist eine Bestandsaufnahme der genutzten Straßen- und Wegeflächen durch einen Fachplaner auf Kosten des Vorhabenträgers zu erfolgen. Die Zustandserfassung für die an der Fahrstrecke befindlichen Gebäude und baulichen Anlagen können vom Eigentümer/innen selbst fordern. Hierfür sollte aber der Ausgang des Genehmigungsverfahrens abgewartet werden

 


Anlage/n:

Anlage/n:

vorgesehene Bauerschließung 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erschließung (387 KB)      
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