Vorlage - 2022/19-155
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Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Rehhorst (Anlage 1) wird ohne/mit folgenden Änderungen beschlossen.
Sachverhalt:
Es ist beabsichtigt, die Aufwandsentschädigung für die Bürgermeisterin zu reduzieren auf
60 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig Holstein und der ersten Stellvertretung der Bürgermeisterin eine regelmäßige monatliche Aufwandsentschädigung zu zahlen. Der Höchstsatz der Entschädigungsverordnung beträgt zurzeit 740,00 € monatlich.
Die Entschädigungssatzung ist entsprechend zu ändern.
Anlage/n:
Anlage/n:
1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Rehhorst
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-02-01 Entwurf 1. Änderung Entschädigungssatzung Rehhorst (109 KB) |