Vorlage - 2022/20-181
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Wesenberg stimmt der durch den Träger der Kindertageseinrichtung „Stubbendorfer Mäuseburg“ erstellten Jahresabrechnung für das Jahr 2021 unter Berücksichtigung von Rundungsdifferenzen mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von 639.449,25 € zu.
Die Verwaltung wird gebeten, die von der Gemeinde Wesenberg geleistete Überzahlung in Höhe von 36.798,87 € zu vereinnahmen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Wesenberg hat die Jahresabrechnung für das Jahr 2021 für die Kindertageseinrichtung „Stubbendorfer Mäuseburg“ erhalten.
Unter Berücksichtigung geringer Rundungsdifferenzen ergibt sich folgende Abrechnung:
Erträge / Einnahmen | 216.370,13 € |
Aufwand / Ausgaben | 855.819,38 € |
Gemeindezuschuss / Defizit 2021 | 639.449,25 € |
Abschlagszahlungen in 2021 | 676.248,12 € |
Überzahlung | 36.798,87 € |
Gemäß § 15 der Finanzierungs- und Trägervereinbarung vom 29.06.2020 ist die Jahres-abrechnung nebst Nachweisen unverzüglich zu prüfen. Die Abrechnung enthält Rundungsdifferenzen. Der Erstattungsbetrag an die Gemeinde beträgt nicht wie geschrieben 36.798,88 €, sondern 36.798,87 €. Dies ist dem Träger vertragsgemäß innerhalb von 3 Monaten mitzuteilen.
Die Gemeinde Wesenberg als Standortgemeinde hat im Jahr 2021 vom Land/Kreis für die KiTa „Stubbendorfer Mäuseburg“ SQKM-Mittel in Höhe von insgesamt 694.828,70 € erhalten. Die Abschlagszahlungen in 2021 betragen 676.248,12 €. Entsprechend der Jahresrechnung 2021 errechnet sich ein Defizit in Höhe von 639.449,25 €, so dass bei der Gemeinde Wesenberg insgesamt ein Überschuss in Höhe von 55.379,45 € verbleibt.
Anlage/n:
Anlage/n:
2022-03-21_Jahresabrechnung 2021
2022-03-23_Jahresabrechnung 2021_Plan und Ist 2021 sowie Plan 2022