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Vorlage - 2022/19-161  

Betreff: KiTa "Gänseblümchen" - Jahresabrechnung 2021
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Rehhorst Entscheidung
27.04.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Rehhorst stimmt der durch den Träger der Kindertageseinrichtung „Gänse-blümchen“ erstellten Jahresabrechnung für das Jahr 2021 unter Berücksichtigung von Rundungsdifferenzen mit einem Gesamtzuschuss in Höhe vom 129.887,64 € zu.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die von der Gemeinde Rehhorst geleistete Überzahlung in Höhe von 814,22 € zu vereinnahmen.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Rehhorst hat die Jahresabrechnung für das Jahr 2021 für die Kindertages-einrichtung „Gänseblümchen“ erhalten.

 

Unter Berücksichtigung geringer Rundungsdifferenzen ergibt sich folgende Abrechnung:

 

Erträge / Einnahmen

54.396,00 €

Aufwand / Ausgaben

184.283,64 €

Gemeindezuschuss / Defizit 2021

129.887,64 €

Abschlagszahlungen in 2021

130.701,96 €

Überzahlung

814,22 €

 

Gemäß § 15 der Finanzierungs- und Trägervereinbarung vom 29.06.2020 ist die Jahres-abrechnung nebst Nachweisen unverzüglich zu prüfen. Die Abrechnung enthält Rundungsdifferenzen. Der Erstattungsbetrag an die Gemeinde beträgt wie geschrieben 814,22 €. Einer vertragsgemäßen Mitteilung an den Träger innerhalb von 3 Monaten bedarf es folglich nicht.

 

 

Die Gemeinde Rehhorst als Standortgemeinde hat im Jahr 2021 vom Land/Kreis für die KiTa „Gänseblümchen“ SQKM-Mittel in Höhe von insgesamt 149.673,00 € erhalten. Die Abschlagszahlungen in 2021 betragen 130.701,96 €. Entsprechend der Jahresabrechnung 2021 errechnet sich ein Defizit in Höhe von 129.887,64 €, so dass bei der Gemeinde Rehhorst insgesamt ein Überschuss in Höhe von 19.785,36 € verbleibt.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

 

- 2022-03-21_Jahresabrechnung 2021

- 2022-03-22_Jahresabrechnung 2021_Gegenüberstellung Plan und Ist 2021 mit Plan 2022

 

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