Vorlage - 2022/19-161
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Rehhorst stimmt der durch den Träger der Kindertageseinrichtung „Gänse-blümchen“ erstellten Jahresabrechnung für das Jahr 2021 unter Berücksichtigung von Rundungsdifferenzen mit einem Gesamtzuschuss in Höhe vom 129.887,64 € zu.
Die Verwaltung wird gebeten, die von der Gemeinde Rehhorst geleistete Überzahlung in Höhe von 814,22 € zu vereinnahmen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Rehhorst hat die Jahresabrechnung für das Jahr 2021 für die Kindertages-einrichtung „Gänseblümchen“ erhalten.
Unter Berücksichtigung geringer Rundungsdifferenzen ergibt sich folgende Abrechnung:
Erträge / Einnahmen | 54.396,00 € |
Aufwand / Ausgaben | 184.283,64 € |
Gemeindezuschuss / Defizit 2021 | 129.887,64 € |
Abschlagszahlungen in 2021 | 130.701,96 € |
Überzahlung | 814,22 € |
Gemäß § 15 der Finanzierungs- und Trägervereinbarung vom 29.06.2020 ist die Jahres-abrechnung nebst Nachweisen unverzüglich zu prüfen. Die Abrechnung enthält Rundungsdifferenzen. Der Erstattungsbetrag an die Gemeinde beträgt wie geschrieben 814,22 €. Einer vertragsgemäßen Mitteilung an den Träger innerhalb von 3 Monaten bedarf es folglich nicht.
Die Gemeinde Rehhorst als Standortgemeinde hat im Jahr 2021 vom Land/Kreis für die KiTa „Gänseblümchen“ SQKM-Mittel in Höhe von insgesamt 149.673,00 € erhalten. Die Abschlagszahlungen in 2021 betragen 130.701,96 €. Entsprechend der Jahresabrechnung 2021 errechnet sich ein Defizit in Höhe von 129.887,64 €, so dass bei der Gemeinde Rehhorst insgesamt ein Überschuss in Höhe von 19.785,36 € verbleibt.
Anlage/n:
Anlage/n:
- 2022-03-21_Jahresabrechnung 2021
- 2022-03-22_Jahresabrechnung 2021_Gegenüberstellung Plan und Ist 2021 mit Plan 2022