Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2022/18-116  

Betreff: Erarbeitung eines integrierten Ortsentwicklungskonzeptes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen
03.05.2022 
Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen (offen)   
Gemeindevertretung Mönkhagen
17.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2022-05-05_LV Entwurf Mönkhagen  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. Die Gemeinde stellt ein Ortsentwicklungskonzept auf.

 

  1. Die Leistungen für die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzepts werden beschränkt ausgeschrieben. Es sind mindestens 3 geeignete Büros zu beteiligen.

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Ortskernentwicklung“ für die Erstellung des Ortsentwicklungskonzepts beim LLUR zu stellen.

 

  1. Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet. Aus den gemeindlichen Gremien werden neben dem Bürgermeister folgende Mitglieder entsandt:

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtig, nach der Bewilligung der Fördermittel den Auftrag für die Erstellung des Konzepts zu vergeben.

 

 


Sachverhalt:

 

In mehreren Gesprächen mit der AktivRegion Holsteins Herz e.V. Segeberg-Stormarn und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) wurden der Gemeinde Mönkhagen Fördermöglichkeiten für ihre vordringlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge eröffnet.

 

Voraussetzung für eine Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten ist ein (integratives) Ortsentwicklungskonzept. Dieses Entwicklungskonzept ist ein Ansatz zur Gestaltung einer demografiegerechten Ortsentwicklung. Dabei stehen die Sicherung der Daseinsvorsorge, generationenübergreifende Angebote, die weitere wirtschaftliche Entwicklung sowie die Erhaltung der Siedlungsstruktur und Identität der Gemeinde im Vordergrund. Die Aufstellung des Ortsentwicklungskonzeptes selbst wird ebenfalls durch das LLUR aus Mitteln der „Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein“ gefördert.

 

Der Förderantrag soll dem LLUR kurzfristig vorgelegt werden. Daher ist verwaltungsseitig ein Leistungsverzeichnis erstellt, der Förderantrag vorbereitet und beides mit der AktivRegion Holsteins Herz und dem LLUR abgestimmt worden. Außerdem werden verschiedene Fachbüros hinsichtlich der zeitlichen Verfügbarkeit und der Kosten angeschrieben werden. Diese Ergebnisse und die der Treffen

 

-          am 25.04.2022 – Bekanntgabe der neuen Integrierten Entwicklungsstrategie AktivRegion Holstein Herz für die neue Förderperiode 2023-2027 und

-          am 10.05.2022 – „Runder Tisch“ mit dem LLUR beim Amt Nordstormarn

 

werden in das endgültige Leitungsverzeichnis bzw. den Förderantrag einfließen. Über den aktuellen Sachstand wird der Bürgermeister in der Sitzung berichten.

 

Weitere Informationen und geförderte Projekte sind unter dem folgen Link aufrufbar: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/laendlicheraeume/projektauswahlverfahrenGAKOrtskernentwicklung.html

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Leistungsverzeichnis (Stand: Entwurf 05.05.2022)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2022-05-05_LV Entwurf Mönkhagen (1101 KB)      
Seite zurück Nach oben