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Vorlage - 2022/13-161  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst (Steinfeld 36-44) für das Gebiet Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steingeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern)
hier: Auswertung der zum Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
28.04.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Beschlussempfehlungen (Abwägung, Stand: 21.04.2022)  
2) Bebauungsplan Nr. 1 (Stand: 21.04.2022)  
3) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1 (Stand: 21.04.2022)  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

-          Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung

-          Kreis Stormarn SH

-          Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus SH, Referat Straßenbau

-          Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3

-          Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 21.04.2022 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 10.11.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 beschlossen BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt.

 

Die öffentliche Auslegung wurde in den Lübecker-Nachrichten, Stormarner Ausgabe, am 25.02.2022 amtlich bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 inklusive Begründung, Gutachten, die umweltrelevanten Informationen und die Datenschutzinformation haben in der Zeit vom 07.03.2022 bis einschließlich 07.04.2022 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegung wurden aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

Die von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind ebenfalls am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet.

 

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

 

Träger öffentlicher Belange / Obere Verwaltungsbehörde

Stellungnahme vom

Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung SH

21.03.2022

Kreis Stormarn

04.02.2022

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus SH, Referat Straßenbau

01.04.2022

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3

09.03.2022

Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land

06.04.2022

Deutsche Telekom Technik GmbH

11.03.2022

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume SH -Technischer Umweltschutz

30.03.2022

AWSH

ohne

Archäologisches Landesamt SH

ohne

Gebäudemanagement SH

ohne

Gewässerpflegeverband Heilsau

ohne

HanseWerk Natur GmbH

ohne

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume SH – Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

ohne

LBV - Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

ohne

Landwirtschaftskammer SH

ohne

Schleswig-Holstein Netz AG

ohne

Stadtwerke Reinfeld

ohne

 

 

Naturschutzverbände

 

AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände

ohne

Bund für Umwelt und Naturschutz

ohne

Naturschutzbund Deutschland

ohne

 

 

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung). Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen. Aufgrund der Stellungnahme des Kreises Stormarn ist noch ein Nachweis der Oberflächenwasserbeseitigung erforderlich. Dieser wird derzeit erstellt.

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

1) Beschlussempfehlung (Abwägung, Stand: 21.04.2022)

2) Bebauungsplan Nr. 1 (Stand 21.04.2022)

3) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1 (Stand: 21.04.2022)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Beschlussempfehlungen (Abwägung, Stand: 21.04.2022) (168 KB)      
Anlage 2 2 2) Bebauungsplan Nr. 1 (Stand: 21.04.2022) (750 KB)      
Anlage 3 3 3) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1 (Stand: 21.04.2022) (1504 KB)      
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