Vorlage - 2022/23-204
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Beschlussvorschlag:
Für das Amt der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Nordstormarn wird für die Amtszeit von 2023 bis 2027 zur Wahl vorgeschlagen:
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Abstimmungsergebnis: ___ Stimmen dafür
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Abstimmungsergebnis: ___ Stimmen dafür
Damit ist Frau/Herr…………………zur Schiedsfrau/zum Schiedsmann gewählt.
Sachverhalt:
Die Gemeinden des Amtes Nordstormarn bilden den Schiedsamtsbezirk Nordstormarn.
Die Schiedspersonen (Schiedsfrau/Schiedsmann und Stellvertreter/in) werden durch den Amtsausschuss für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Zuletzt wurde das Verfahren zur Wahl der Schiedspersonen für die Jahre 2018 bis 2022 im Jahre 2017 eingeleitet.
Eine Neuwahl soll 6 Monate vor Ablauf der Amtszeit erfolgen gemäß Verwaltungsvor-schriften zur Schiedsordnung (VVSchO).
Der Amtsinhaber, Herr Arnold Fick (Schiedsmann), hat vorab erklärt, dass er für eine weitere Amtszeit zur Verfügung steht.
Seitens des Amtsgerichts Lübeck bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl von Herrn Arnold Fick.
Die Wahl der Stellvertretung wird voraussichtlich im Jahr 2024 erfolgen, da die Amtszeit von Frau Seyfferth erst in 2019 begonnen hat.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-03-23 Amtsgericht keine Bedenken Wiederwahl (38 KB) |