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Vorlage - 2022/23-204  

Betreff: Wahl der Schiedsfrau/des Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Nordstormarn


Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Nordstormarn Entscheidung
04.07.2022 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2022-03-23 Amtsgericht keine Bedenken Wiederwahl  

Beschlussvorschlag:

Für das Amt der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Nordstormarn wird für die Amtszeit von 2023 bis 2027 zur Wahl vorgeschlagen:

 

    _______________________

 

Abstimmungsergebnis:   ___ Stimmen dafür

 

_______________________

 

Abstimmungsergebnis:   ___ Stimmen dafür

 

 

Damit ist Frau/Herr…………………zur Schiedsfrau/zum Schiedsmann gewählt.


Sachverhalt:

Die Gemeinden des Amtes Nordstormarn bilden den Schiedsamtsbezirk Nordstormarn.

 

Die Schiedspersonen (Schiedsfrau/Schiedsmann und Stellvertreter/in) werden durch den Amtsausschuss für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Zuletzt wurde das Verfahren zur Wahl der Schiedspersonen für die Jahre 2018 bis 2022 im Jahre 2017 eingeleitet.

 

Eine Neuwahl soll 6 Monate vor Ablauf der Amtszeit erfolgen gemäß Verwaltungsvor-schriften zur Schiedsordnung (VVSchO).

 

Der Amtsinhaber, Herr Arnold Fick (Schiedsmann), hat vorab erklärt, dass er für eine weitere Amtszeit zur Verfügung steht.

 

Seitens des Amtsgerichts Lübeck bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl von Herrn Arnold Fick.

 

Die Wahl der Stellvertretung wird voraussichtlich im Jahr 2024 erfolgen, da die Amtszeit von Frau Seyfferth erst in 2019 begonnen hat.

 

 

 


Anlage/n:

Anlage:

Schreiben Amtsgericht vom 23.03.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-03-23 Amtsgericht keine Bedenken Wiederwahl (38 KB)      
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