Vorlage - 2022/22-157
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.1 Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Zarpen mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- Deutsche Telekom Technik GmbH vom 17.12.2021
- Schleswig-Holstein Netz AG vom 20.12.2021
- Schleswig-Holstein Netz AG, Gasleitungen vom 22.12.2021
- Tennet TSO GmbH vom 21.12.2021
- Gasunie vom 21.12.2021
- Landesamt für Landwirt, Umwelt und ländliche Räume – Technischer Umweltschutz vom 21.12.2021
- Archäologisches Landesamt vom 22.12.2021
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- Kreis Stormarn vom 26.01.2022
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Untere Forstbehörde vom 12.01.2022
- Gewässerpflegverband Heilsau vom 18.01.2022
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 20.01.2022
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros Architektur + Stadtplanung, Hamburg sowie die zu berücksichtigenden sowie die teilweise zu berücksichtigenden Stellungnahmen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen ergeben sich aus der Übersicht vom 21.03.2023 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.
1.2 Das Büro Architektur + Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2.1 Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung "Am Sportplatz" und des Sportplatzes und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt.
2.2 Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
2.3 Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet, da sich keine gravierenden Änderungen zur Fassung der frühzeitigen Beteiligung ergeben.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 09.12.2021 den Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB ist im Dezember 2021/Januar 2022 durchgeführt und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 1 BauGB informiert worden. Gleichzeitig hat der Vorentwurf vom 27.12.2021 bis einschließlich 27.01.2022 öffentlich ausgelegen.
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde ist ebenfalls über die Planungsabsichten informiert worden. Die abschließende positive Stellungnahme liegt noch nicht vor.
Folgende Stellungnahmen liegen vor:
Träger öffentlicher Belange/Obere Verwaltungsbehörde
| Stellungnahme vom |
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Abt. IV 52 Städtebau, Ortsplanung Städtebaurecht | ohne Stellungnahme |
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4 | |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck | durch Ministerium |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein – Untere Forstbehörde | |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein – Technischer Umweltschutz | |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | |
Landesamt für Denkmalschutz | ohne Stellungnahme |
Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr | |
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein | ohne Stellungnahme |
Handwerkskammer Lübeck | |
Schleswig-Holstein Netz AG | |
Schleswig-Holstein Netz AG, Gasleitungen | |
Vereinigte Stadtwerke | ohne Stellungnahme |
HanseWerk Natur GmbH | ohne Stellungnahme |
TraveNetz | ohne Stellungnahme |
Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen | |
Vodafon Kabel Deutschland GmbH | ohne Stellungnahme |
TenneT TSO GmbH | |
Gewässerpflegeverband Heilsau | |
Wasser- und Bodenverband Trave | |
Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land | |
Gasunie | |
AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH | ohne Stellungnahme |
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 | ohne Stellungnahme |
Freiwillige Feuerwehr, Amtswehr | ohne Stellungnahme |
Naturschutzverbände |
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Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. | ohne Stellungnahme |
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. | ohne Stellungnahme |
AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände | ohne Stellungnahme |
Nachbargemeinden |
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Amt Nordstormarn (Gemeinden Badendorf, Heilshoop, Heidekamp, Rehhorst, Wesenberg) | |
Stadt Reinfeld | ohne Stellungnahme |
Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Im Anschluss werden die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Öffentlichkeit beteiligt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Planungsauftrag ist bereits 2021 erteilt worden.
Die Aufwendungen sind im Haushalt 2023 eingeplant und werden vom Amt Nordstormarn erstattet.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Abwägung/Beschlussempfehlung (Stand: GV 13.04.2023)
2) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Entwurf, GV 13.04.2023)
3) Begründung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Entwurf, GV 13.04.2023)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Abwägung/Beschlussempfehlung (Stand: GV 13.04.2023) (592 KB) | ||||
2 | 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Entwurf, GV 13.04.2023) (6517 KB) | ||||
3 | Begründung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Entwurf, GV 13.04.2023) (10178 KB) |