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Vorlage - 2022/22-157  

Betreff: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen (Neubau Schule) für das Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung "Am Sportplatz" und des Sportplatzes
hier: Auswertung der im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Zarpen Entscheidung
13.04.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abwägung/Beschlussempfehlung (Stand: GV 13.04.2023)  
8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Entwurf, GV 13.04.2023)  
Begründung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Entwurf, GV 13.04.2023)  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.1    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Zarpen mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Deutsche Telekom Technik GmbH vom 17.12.2021

-          Schleswig-Holstein Netz AG vom 20.12.2021

-          Schleswig-Holstein Netz AG, Gasleitungen vom 22.12.2021

-          Tennet TSO GmbH vom 21.12.2021

-          Gasunie vom 21.12.2021

-          Landesamt für Landwirt, Umwelt und ländliche Räume – Technischer Umweltschutz vom 21.12.2021

-          Archäologisches Landesamt vom 22.12.2021

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Kreis Stormarn vom 26.01.2022

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Untere Forstbehörde vom 12.01.2022

-          Gewässerpflegverband Heilsau vom 18.01.2022

-          Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 20.01.2022

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros Architektur + Stadtplanung, Hamburg sowie die zu berücksichtigenden sowie die teilweise zu berücksichtigenden Stellungnahmen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen ergeben sich aus der Übersicht vom 21.03.2023 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.

 

1.2    Das Büro Architektur + Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.1    Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung "Am Sportplatz" und des Sportplatzes und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt.

 

2.2    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

2.3    Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet, da sich keine gravierenden Änderungen zur Fassung der frühzeitigen Beteiligung ergeben.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 09.12.2021 den Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB ist im Dezember 2021/Januar 2022 durchgeführt und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 1 BauGB informiert worden. Gleichzeitig hat der Vorentwurf vom 27.12.2021 bis einschließlich 27.01.2022 öffentlich ausgelegen.

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde ist ebenfalls über die Planungsabsichten informiert worden. Die abschließende positive Stellungnahme liegt noch nicht vor. 

 

Folgende Stellungnahmen liegen vor:

 

Träger öffentlicher Belange/Obere Verwaltungsbehörde

 

Stellungnahme vom

Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Abt. IV 52 Städtebau, Ortsplanung Städtebaurecht

ohne Stellungnahme

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4

20.01.2022

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck

durch Ministerium

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Untere Forstbehörde

12.01.2022

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein Technischer Umweltschutz

21.12.2021

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

22.12.2021

Landesamt für Denkmalschutz

ohne Stellungnahme

Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr

26.01.2022

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

ohne Stellungnahme

Handwerkskammer Lübeck

26.01.2022

Schleswig-Holstein Netz AG

20.12.2021

Schleswig-Holstein Netz AG, Gasleitungen

22.12.2021

Vereinigte Stadtwerke

ohne Stellungnahme

HanseWerk Natur GmbH

ohne Stellungnahme

TraveNetz

ohne Stellungnahme

Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen

17.12.2021

Vodafon Kabel Deutschland GmbH

ohne Stellungnahme

TenneT TSO GmbH

21.12.2021

Gewässerpflegeverband Heilsau

18.01.2022

Wasser- und Bodenverband Trave

21.12.2021

Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land

26.01.2022

Gasunie

21.12.2021

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH

ohne Stellungnahme

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3

ohne Stellungnahme

Freiwillige Feuerwehr, Amtswehr

ohne Stellungnahme

 

Naturschutzverbände

 

Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V.

ohne Stellungnahme

Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.

ohne Stellungnahme

AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände

ohne Stellungnahme

 

Nachbargemeinden

 

Amt Nordstormarn (Gemeinden Badendorf, Heilshoop, Heidekamp, Rehhorst, Wesenberg)

20.01.2022

Stadt Reinfeld

ohne Stellungnahme

 

Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

r die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Im Anschluss werden die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Öffentlichkeit beteiligt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Planungsauftrag ist bereits 2021 erteilt worden.

Die Aufwendungen sind im Haushalt 2023 eingeplant und werden vom Amt Nordstormarn erstattet.

 


Anlage/n:

Anlage/n:

1) Abwägung/Beschlussempfehlung (Stand: GV 13.04.2023)

2) 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Entwurf, GV 13.04.2023)

3) Begründung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Entwurf, GV 13.04.2023)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung/Beschlussempfehlung (Stand: GV 13.04.2023) (592 KB)      
Anlage 2 2 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Entwurf, GV 13.04.2023) (6517 KB)      
Anlage 3 3 Begründung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Entwurf, GV 13.04.2023) (10178 KB)      
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