Vorlage - 2022/22-158
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:
1.1 Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Zarpen mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- Archäologisches Landesamt vom 20.05.2022
- AG 29 vom 18.05.2022
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, untere Forstbehörde vom 17.05.2022
- Vodafon Kabel Deutschland vom 16.05.2022
- Deutsche Telekom Technik GmbH vom 02.05.2022
- TraveNetz GmbH vom 28.04.2022
- Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH vom 28.06.2022
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- Private Person 1 vom 02.05.2022
- Private Person 2 vom 04.05.2022
- Private Person 3 vom 10.05.2022
- Private Person 4 vom 17.05.2022
- Private Person 5 vom 17.05.2022
- Kreis Stormarn vom 18.05.2022
- Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land vom 17.05.2022
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 16.05.2022
- Handwerkskammer Lübeck vom 13.05.2022
- AWSH vom 11.05.2022vom
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- Stadt Reinfeld vom 04.06.2022
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros für Integrierte Stadtplanung Scharlibbe (BIS-S), Aukrug sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen ergeben sich aus der Übersicht vom 15.08.2022 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.
1.2 Das Büro für Integrierte Stadtplanung Scharlibbe (BIS-S) wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2.1 Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans (Groth Weeden) wird geändert Er umfasst das Gebiet Er umfasst das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71.
2.2 Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen (Groth Weeden) für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt.
2.3 Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.06.2021 den Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB ist im Mai 2022 durchgeführt und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 1 BauGB informiert worden. Gleichzeitig hat der Vorentwurf vom 28.04.2022 bis einschließlich 18.05.2022 öffentlich ausgelegen.
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde ist ebenfalls über die Planungsabsichten informiert worden. vom 23.06.2022 geäußert und mit Hinweis auf den zulässigen wohnbaulichen Entwicklungsrahmen eine Reduzierung bzw. abschnittweise Entwicklung des Gebietes angeregt. Eine abschließende landesplanerische Stellungnahme liegt noch nicht vor.
Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
Öffentlichkeit |
Stellungnahme vom |
Private Person 1 | |
Private Person 2 | |
Private Person 3 | |
Private Person 4 | |
Private Person 5 | |
Träger öffentlicher Belange/Obere Verwaltungsbehörde |
|
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Abt. IV 52 Städtebau, Ortsplanung Städtebaurecht | ohne |
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4 | |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck | durch Ministerium |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein – Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | ohne |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein – Technischer Umweltschutz | |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein – Untere Forstbehörde | |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | |
Landesamt für Denkmalpflege | ohne |
Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr | |
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein | |
Industrie- und Handelskammer | |
Handwerkskammer Lübeck | |
Schleswig-Holstein Netz AG | |
Vereinigte Stadtwerke GmbH | 28.0.2022 |
Trave Netz GmbH | |
Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen | |
Vodafon Kabel Deutschland GmbH | |
Gewässerpflegeverband Heilsau | |
Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land | |
Stadtwerke Reinfeld | ohne |
Gasunie | ohne |
AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH | |
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 | |
Freiwillige Feuerwehr, Amtswehrführung | ohne |
Naturschutzverbände |
|
Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. | ohne |
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. | ohne |
AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände/Landesnaturschutzverband | |
Nachbargemeinden |
|
Amt Nordstormarn (Gemeinden Badendorf, Heilshoop, Heidekamp, Rehhorst, Wesenberg) | |
Stadt Reinfeld |
Aus der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich deutliche Planänderungen. Das Grundstück Hauptstraße 7 und 9 ist nicht mehr Bestandteil der Planung.
Für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Im Anschluss werden die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Öffentlichkeit beteiligt.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Geltungsbereich (neu)
2) Abwägung/Beschlussempfehlung Teil 1, Seiten 1-34 (Stand: 15.08.2022)
3) Abwägung Beschlussempfehlung Teil 2, Seiten 35-81 (Stand: 15.08.2022)
4) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes – gesamt (Entwurf, Stand: 11.08.2022)
5) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes – Planzeichnung (Entwurf, Stand: 11.08.2022)
6) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes – Planzeichen (Entwurf, Stand: 11.08.2022)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1) Geltungsbereich (neu) (287 KB) | ||||
2 | 2) Abwägung/Beschlussempfehlung Teil 1, Seiten 1-34 (Stand: 15.08.2022) (9752 KB) | ||||
3 | 3) Abwägung/Beschlussempfehlung Teil 2, Seiten 35-81 (Stand: 15.08.2022) (15865 KB) | ||||
4 | 4) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes - gesamt (Entwurf, Stand: 11.08.2022) (1320 KB) | ||||
5 | 5) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes - Planzeichnung (Entwurf, Stand: 15.08.2022) (1190 KB) | ||||
6 | 6) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes - Planzeichen (Entwurf, Stand: 11.08.2022) (141 KB) |