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Vorlage - 2022/22-159  

Betreff: Bebauungsplanes Nr. 6 (Groth Weeden) der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71
hier: Auswertung der im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Zarpen Entscheidung
25.08.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen (offen)   
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen Vorberatung
25.08.2022 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Geltungsbereich (neu)  
2) Anwägung/Beschlussempfehlung Teil 1, Seiten 1-34 (Stand 15.08.2022)  
3) Abwägung/Beschlussempfehlung Teil 2, Seiten 35-81 (Stand: 15.08.2022)  
4) Bebauungsplan Nr. 6 - gesamt (Entwurf, Stand: 11.08.2022)  
5) Bebauungsplan Nr. 6 - Planzeichnung (Entwurf, Stand 11.08.2022)  
6) Bebauungsplan Nr. 6 - Planzeichenerklärung, Text (Entwurf, Stand: 11.08.2022)  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:

 

1.1    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Zarpen mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Archäologisches Landesamt vom 20.05.2022

-          AG 29 vom 18.05.2022

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, untere Forstbehörde vom 17.05.2022

-          Vodafon Kabel Deutschland vom 16.05.2022

-          Deutsche Telekom Technik GmbH vom 02.05.2022

-          TraveNetz GmbH vom 28.04.2022

-          Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH vom 28.06.2022

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Private Person 1 vom 02.05.2022

-          Private Person 2 vom 04.05.2022

-          Private Person 3 vom 10.05.2022

-          Private Person 4 vom 17.05.2022

-          Private Person 5 vom 17.05.2022

-          Kreis Stormarn vom 18.05.2022

-          Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land vom 17.05.2022

-          Miniterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 16.05.2022

-          Handwerkskammer Lübeck vom 13.05.2022

-          AWSH vom 11.05.2022

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Stadt Reinfeld vom 04.06.2022

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros für Integrierte Stadtplanung Scharlibbe (BIS-S), Aukrug sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Zarpen ergeben sich aus der Übersicht vom 15.08.2022 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.

 

1.2    Das Büro für Integrierte Stadtplanung Scharlibbe (BIS-S) wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.1  Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 (Groth Weeden) wird geändert. Er umfasst das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71.

 

2.2  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 (Groth Weeden) für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt.

 

2.3    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.06.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 gebilligt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB ist im Mai 2022 durchgeführt und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 1 BauGB informiert worden. Gleichzeitig hat der Vorentwurf vom 28.04.2022 bis einschließlich 18.05.2022 öffentlich ausgelegen.

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Landesplanungsbehörde ist ebenfalls über die Planungsabsichten informiert worden. Diese hat sich mit Erlass vom 23.06.2022 geäert und mit Hinweis auf den zulässigen wohnbaulichen Entwicklungsrahmen eine Reduzierung bzw. abschnittweise Entwicklung des Gebietes angeregt. Eine abschließende landesplanerische Stellungnahme liegt noch nicht vor.

 

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

 

 

Öffentlichkeit

 

Stellungnahme vom

Private Person 1

02.05.2022

Private Person 2

04.05.2022

Private Person 3

10.05.2022

Private Person 4

17.05.2022

Private Person 5

17.05.2022

 

Träger öffentlicher Belange/Obere Verwaltungsbehörde

 

Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Abt. IV 52 Städtebau, Ortsplanung Städtebaurecht

ohne

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4

16.05.2022

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck

durch Ministerium

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

ohne

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz

06.05.2022

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - untere Forstbehörde

17.05.2022

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

20.05.2022

Landesamt für Denkmalpflege

ohne

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

03.05.2022

Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr

19.05.2022

Industrie- und Handelskammer

20.05.2022

Handwerkskammer Lübeck

13.05.2022

Schleswig-Holstein Netz AG

03.05.2022

Vereinigte Stadtwerke GmbH

28.06.2022

Trave Netz GmbH

28.04.2022

Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen

02.05.2022

Vodafon Kabel Deutschland GmbH

16.05.2022

Gewässerpflegeverband Heilsau

10.05.2022

Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land

17.05.2022

Stadtwerke Reinfeld

ohne

Gasunie

ohne

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH

11.05.2022

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3

02.05.2022

Freiwillige Feuerwehr, Amtswehrführung

ohne

 

Naturschutzverbände

 

Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V.

ohne

Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.

ohne

AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände/Landesnaturschutzverband

18.05.2022

 

Nachbargemeinden

 

Amt Nordstormarn (Gemeinden Badendorf, Heilshoop, Heide-kamp, Rehhorst, Wesenberg)

17.05.2022

Stadt Reinfeld

04.05.2022

 

Aus der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich deutliche Planänderungen. Das Grundstück Hauptstraße 7 und 9 ist nicht mehr Bestandteil der Planung. Große Änderungen ergeben sich auch durch den Waldabstand, die Größe des Regenrückhaltebeckens und die fußläufige Anbindung an die Hauptstraße.

 

Für den Bebauungsplan Nr. 6 kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Im Anschluss werden die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände, die Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit beteiligt.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

1)      Geltungsbereich (neu)

2)      Abwägung/Beschlussempfehlung Teil 1, Seiten 1-34 (Stand: 15.08.2022)

3)      Abwägung Beschlussempfehlung Teil 2, Seiten 35-81 (Stand: 15.08.2022)

4)      Bebauungsplan Nr. 6 – gesamt (Entwurf, Stand: 11.08.2022)

5)      Bebauungsplan Nr. 6 – Planzeichnung (Entwurf, Stand: 11.08.2022)

6)      Bebauungsplan Nr. 6 – Planzeichenerklärung, Text (Entwurf, Stand: 11.08.2022)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Geltungsbereich (neu) (141 KB)      
Anlage 5 2 2) Anwägung/Beschlussempfehlung Teil 1, Seiten 1-34 (Stand 15.08.2022) (9752 KB)      
Anlage 6 3 3) Abwägung/Beschlussempfehlung Teil 2, Seiten 35-81 (Stand: 15.08.2022) (15865 KB)      
Anlage 2 4 4) Bebauungsplan Nr. 6 - gesamt (Entwurf, Stand: 11.08.2022) (2189 KB)      
Anlage 3 5 5) Bebauungsplan Nr. 6 - Planzeichnung (Entwurf, Stand 11.08.2022) (1212 KB)      
Anlage 4 6 6) Bebauungsplan Nr. 6 - Planzeichenerklärung, Text (Entwurf, Stand: 11.08.2022) (2685 KB)      
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