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Vorlage - 2022/17-136  

Betreff: Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
18.08.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

1. Wahlgang

Nach Aufruf durch den 1. stellvertretendenrgermeister werden für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters folgende Personen vorgeschlagen:

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_____________________________

_____________________________

 

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

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_____________________________
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Damit hat die/der Bewerber/in ___________ / kein/e Bewerber/in die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/innen erreicht.

 

Bei erforderlicher Mehrheit:

 

__________________________________ erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.

 

Die/der Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zur/zum Ehrenbeamten/in ernannt und vereidigt.

 

2. Wahlgang, wenn keine absolute Mehrheit erreicht wurde

Sodann wird über dieselben Bewerber/innen erneut abgestimmt. Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

_____________________________
_____________________________
_____________________________

 

Damit hat die/der Gemeindevertreter/in _______________________ / kein/e Gemeindevertreter/in die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/innen erreicht.

 

Bei erforderlicher Mehrheit:

 

__________________________________ erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.

 

Die/der Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zur Ehrenbeamtin/zum Ehrenbeamten ernannt und vereidigt.

 

 

 

2 a. Nur eine Person

Da die/der Bewerber/in im 2. Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/innen erreicht hat, wird die Wahl in einer späteren Sitzung wiederholt.

 

3. Stichwahl bei mehreren Bewerbern/innen

 

An der nunmehr erforderlichen Stichwahl nehmen teil:

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_____________________________

 

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

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Die meisten Stimmen hat die Bewerberin/der Bewerber

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auf sich vereinigt. Sie/er erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.

 

Die/der Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zur Ehrenbeamtin/zum Ehrenbeamten ernannt und vereidigt.

 

4. Losentscheid

Da auch die Stichwahl zu keinem Ergebnis führt, zieht das älteste Mitglied der Gemeindevertretung das Los. Das Los entscheidet für die/den Bewerber/in

 

_____________________________

 

______________________ erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.

 

Die/der Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zur Ehrenbeamtin/zum Ehrenbeamten ernannt und vereidigt.


Sachverhalt:

 Erläuterung:

 

Die Wahl erfolgt im Meiststimmenverfahren.

 

Die Wahl bedarf gemäß § 52 der Gemeindeordnung der Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Personen erneut abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen zwei Personen statt. Die Bewerberinnen und Bewerber nehmen an der Stichwahl in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmzahlen teil. Bei gleicher Stimmzahl entscheidet das von der 1. Stellvertretung des Bürgermeisters zu ziehende Los über die Teilnahme an der Stichwahl. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Führt auch die Stichwahl zu keinem Ergebnis, so entscheidet das Los, welches die 1. Stellvertretung des Bürgermeisters zieht.

 

Ausnahmeregelung:

 

Steht nur eine Person zu Wahl, wird über diese erneut abgestimmt, wenn sie nicht mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Stimmen der Gemeindevertretung erhält. Erhält sie auch im zweiten Wahlgang nicht diese Mehrheit, ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen.


Anlage/n:

Anlage: keine

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