Vorlage - 2022/21-165
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:
1.1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Westerau mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- Archäologisches Landesamt vom 28.01.2022
- Schleswig-Holstein Netz AG vom 02.02.2022
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Technischer Umweltschutz vom 15.02.2022
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- MInisterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 28.02.2022
- Ministerium für Inneres. ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, Referat Städtebaurecht und Ortsplanung vom 10.03.2022
- Bürger A vom 30.12.2021 und 13.03.2022
- Bürger B vom 14.03.2022
- Bürger C vom 13.03.2022
- Bürger D vom 24.04.2022
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros für Architektur + Stadtplanung, Hamburg) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Westerau ergeben sich aus der Übersicht vom 19.08.2022/22.08.2022 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.
1.2. Das Büro Architektur + Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.1 Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Neubau FFW) für das Gebiet Ortsteil Westerau, westlich Ratzeburger Straße (B 208), Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern) einschließlich der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt.
2.2 Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
2.3 Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet, da sich keine gravierenden Änderungen zur Fassung der frühzeitigen Beteiligung ergeben.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 30.11.2021 den Vorentwurf des 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB ist im Februar und März 2022 durchgeführt und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 1 BauGB informiert worden. Gleichzeitig hat der Vorentwurf vom 11.02.2022 bis einschließlich 14.03.2022 öffentlich ausgelegen.
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde ist ebenfalls über die Planungsabsichten informiert worden. Diese hat mit Erlass vom 10.03.2022 bestätigt, dass Ziele der Raumordnung der Flächennutzungsplanänderung und den damit verbundenen Planungsabsichten nicht entgegenstehen.
Folgende Stellungnahmen liegen vor:
Träger öffentlicher Belange/Obere Verwaltungsbehörde
| Stellungnahme vom |
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Landesplanung und ländliche Räume | |
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Städtebau, Ortsplanung Städtebaurecht | |
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4 |
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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | ohne |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Technischer Umweltschutz | |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Untere Forstbehörde | |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck | durch Ministerium |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | |
Landesamt für Denkmalpflege | ohne |
Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr | |
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein | |
Handwerkskammer Lübeck | |
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck | |
Gewässerpflegeverband Heilsau | ohne |
Wasser- und Bodenverband Trave | ohne |
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 | ohne |
Schleswig-Holstein Netz AG, Betrieb Hochspannungsnetze | |
Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft, Team Ahrensburg | |
HanseWerk Natur GmbH | ohne |
Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH, Fachbereich Planung/Netzbetrieb | ohne |
TraveNetz GmbH | |
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH | ohne |
Vodafon Kabel Deutschland GmbH | ohne |
Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen | |
AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH | ohne |
TenneT TSO GmbH | |
Gasunie Deutschland Transport Service GmbH | ohne |
Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land | |
Freiwillige Feuerwehr, Amtswehr | ohne |
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Naturschutzverbände |
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AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände | ohne |
Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. | ohne |
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. | ohne |
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Nachbargemeinden |
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Gemeinden Barnitz und Klein Wesenberg (Amt Nordstormarn) | |
Gemeinde Rethwisch (Amt Bad Oldesloe Land) | |
Gemeinden Grinau, Groß Schenkenberg, Schürensöhlen und Siebbäumen (Amt Sandesneben-Nusse) | ohne |
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Öffentlichkeit |
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Bürger A | |
Bürger B | |
Bürger C | |
Bürger D |
Aus den Stellungnahmen ergeben sich keine grundlegenden Änderungen für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. Daher kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Im Anschluss werden die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Öffentlichkeit beteiligt.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Abwägung/Beschlussempfehlung Träger öffentlicher Belange (Stand: 19.08.2022)
2) Abwägung /Beshlussempfehlung Öffentlichkeit Stand: 22.08.2022)
3) 4. Änderung Flächennutzungsplan (Entwurf, Stand: 19.08.2022)
4) 4. Änderung Flächennutzungsplan-Begründung (Entwurf, Stand: 19.08.2022)
5) Schalltechnische Untersuchung (Stand: 29.07.2022)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1) Abwägung/Beschlussempfehlung Träger öffentlicher Belange (Stand: 19.08.2022) (180 KB) | ||||
2 | 2) Abwägung/Beschlussempfehlung Öffentlichkeit (Stand: 22.08.2022) (4865 KB) | ||||
3 | 3) 4. Änderung Flächennutzungsplan (Entwurf, Stand: 19.08.2022) (5737 KB) | ||||
4 | 4) 4. Änderung des Flächennutzungsplanes- Begründung (Entwurf, Stand: 19.08.2022) (4888 KB) | ||||
5 | 5) Schalltrechnische Untersuchung (Stand: 29.07.2022) (865 KB) |