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Vorlage - 2022/11-218  

Betreff: 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan Nr. 7 (Achterste Hoff) der Gemeinde Badendorf für das Gebiet südlich Dorfstraße 49, westlich Mitteltor 6 b und 6c sowie nördlich Achterste Hoff 17
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
06.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich  

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Für das Gebiet südlich Dorfstraße 49, westlich Mitteltor 6 b und 6c sowie nördlich Achterste Hoff 17 wird die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Badendorf nach § 13 b BauGB als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Schaffung neuer Wohnbauflächen zur Deckung des örtlichen Bedarfs,

-          Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

-          Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung,

-          Sicherung und Ergänzung der Grünstrukturen zur Begrenzung des Gebietes.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein (PLOH) in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13b BauGB abgesehen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde hat sich bereits 2016 mit der Schaffung von Baugrundstücken westlich der Straße Mitteltor befasst und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 beschlossen.

 

Aufgrund des im Landesentwicklungsplanes vorgegebenen wohnbaulichen Entwicklungsrahmen konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht der gesamte Bereich einbezogen werden. Der Landesentwicklungsplan ist neu aufgestellt worden. Damit ergibt sich für die Gemeinde Badendorf wieder Entwicklungsmöglichkeiten.

 

Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt und ist daher dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Gemäß § 13 b BauGB kann ein Bebauungsplan für Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen ohne die Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden, wenn sich die Außenbereichsflächen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt. Der Flächennutzungsplan wird nur berichtigt. Dieses Verfahren hier möglich. Der Aufstellungsbeschluss muss allerdings bis zum 31.12.2022 gefasst und veröffentlicht sein und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2024 gefasst sein.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Geltungsbereich 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (299 KB)      
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