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Vorlage - 2022/17-139  

Betreff: Wahl eines Mitglieds des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
18.08.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Nach Aufruf durch den rgermeister als Vorsitzenden der Gemeindevertretung werden für die Nachbesetzung des Ausschusses folgende Vorschläge benannt:

 

___________________________________

 

Abstimmungsergebnis: ______ Stimmen

 

___________________________________

 

Abstimmungsergebnis: ______ Stimmen

 

___________________________________

 

Abstimmungsergebnis: ______ Stimmen

 

Damit ist Frau/Herr___________________ gewählt. Sie/er erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.


Sachverhalt:

Der Gemeindevertreter und Bürgermeister Herr Herbert David ist verstorben. Als Nachrücker in die Gemeindevertretung Klein Wesenberg wurde Herr Thomas Gerken festgestellt, der das Mandat angenommen hat.

 

Herr Thomas Gerken war bürgerliches Mitglied im Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg. Gem. § 46 Abs. 3 Satz 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein scheiden bürgerliche Mitglieder  aus dem Ausschuss kraft Gesetzes aus, wenn sie Mitglied der Gemeindevertretung werden.

 

Es ist somit ein Mitglied des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses nachzuwählen. Frei gewordene Sitze im Ausschuss werden nach § 46 Abs. 10 i.V.m. § 40 Abs. 3 GO nachbe-setzt. Die Abstimmung erfolgt mit Ja-Stimmen und Enthaltungen, Nein-Stimmen bleiben unberücksichtigt. Gewählt ist die Person mit den meisten Ja-Stimmen (Meiststimmenverfah-ren).

 

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Klein Wesenberg können in den Finanz-, Bau- und Umweltausschuss auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertre-tung angehören können (bürgerliche Mitglieder). Ihre Zahl darf die der Gemeindevertreter/-innen im Ausschuss nicht erreichen.


Anlage/n:

Anlage/n: keine

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