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Vorlage - 2022/17-142  

Betreff: Wahl der/des stellv. Vorsitzenden des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
18.08.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Nach Aufruf durch den Vorsitzenden wird für die Wahl zur/zum stellv. Vorsitzenden des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses

    _____________________________

vorgeschlagen.

 

Abstimmungsergebnis _______ Ja-Stimmen

    _______ Nein-Stimmen

 

Damit ist Frau/Herr ………………….. zur/zum stellv. Vorsitzenden des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses gewählt. Frau/Herr …………….erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.

 


Sachverhalt:

In der Gemeindevertretersitzung am 18.08.2022 wird Herr Gerken als Gemeindevertreter in sein Amt eingeführt.

 

Herr Thomas Gerken war bürgerliches Mitglied und gleichzeitig stellvertretender Vorsitzen-der des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses. In der Gemeindevertretersitzung am 18.08.2022 ist ein Mitglied des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses nachzuwählen, ebenso die Stellvertretung des Vorsitzenden des Ausschusses.

 

Für die Nachwahl von Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter gilt § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung. Danach wählt die Gemeindevertretung die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse und deren Stellvertreter. Die Aufgabe ist nicht auf Ausschüsse übertragbar.

 

Vorgeschlagen werden kann jeweils nur eine Person. Gewählt wird nach dem Beschlussver-fahren gemäß § 39 Abs. 1 GO, d.h., es zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit ist der Vorschlag abgelehnt.

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Anlage/n:

Anlage/n: keine

 

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