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Vorlage - 2022/17-144  

Betreff: Wahl der/des Vorsitzenden des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Anhörung
18.08.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Wahlhandlung:

 

Nach Aufruf durch den Vorsitzenden wird für die Wahl zur/zum Vorsitzenden des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses

     Frau/Herr_______________________

vorgeschlagen.

 

Wahlergebnis:    ______ Ja-Stimmen

 

     ______ Nein-Stimmen

 

     ______ Enthaltungen

 

Frau/Herr __________________erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.

 


Sachverhalt:

Für die Nachwahl von Ausschussvorsitzenden gilt § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO). Danach wählt die Gemeindevertretung die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse. Die Aufgabe ist nicht auf Ausschüsse übertragbar.

 

Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen zu. Dabei werden jeder Fraktion so viele Höchst-zahlen gestrichen, wie am Tage des Ausscheidens Vorsitzende der Ausschüsse einer Fraktion angehören.

 

Vorgeschlagen werden kann nur eine Person. Gewählt wird nach dem Beschlussverfahren, d. h., es zählen die Ja- und Nein-Stimmen. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

Wird ein Vorschlag durch eine Mehrheit an Nein-Stimmen abgelehnt, verbleibt das Vor-schlagsrecht bei der berechtigten Fraktion. Es finden ggf. mehrere Abstimmungen statt. Nach dem dritten Wahlgang sollte der Wahlvorgang abgebrochen und in einer späteren Sitzung wiederholt werden.

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Anlage/n:

Anlage/n: keine

 

 

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