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Vorlage - 2017/18-001  

Betreff: Neufassung der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Mönkhagen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen Vorberatung
22.11.2017 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Mönkhagen (offen)   
Gemeindevertretung Mönkhagen Entscheidung
07.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf 18_Abwasser_Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren Abwasser  
2017-11-08 MW Gebührenkalkulation 2018  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mönkhagen beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 08.11.2017 beigefügte Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Mönkhagen ohne/ mit folgenden Änderungen:

 

Die beschlossene Satzung ist der Urschrift der Niederschrift der Sitzung beizufügen.

 

 

 

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Sachverhalt:

Mit dem Inkrafttreten der neuen Düngemittelverordnung ist davon auszugehen, dass das Aufbringen von Klärschlämmen aus Klärteichanlagen auf Felder nicht mehr zulässig ist. In Zukunft sind damit die Klärschlämme zu entsorgen. Damit einher wird eine deutliche Kostensteigerung gehen. Mangels konkreten Erfahrungswerten wird zurzeit von einer Verdoppelung der Kosten für die Klärschlammentsorgung ausgegangen. In Folge dessen erscheint eine Anhebung der Rückstellung zur Teichentschlammung geboten. Dies hat neben den Auswirkungen auf den Haushalt gleichermaßen Auswirkungen auf die Gebührenhöhe. Diese Kosten sind Bestandteil der Gebührenkalkulation.

 

Entsprechend wurde die Gebührenkalkulation überarbeitet (vgl. Anlage 2). Im Ergebnis dessen wird empfohlen die Zusatzgebühr von 2,10 € auf 2,50 € je m³ bezogenes Frischwasser anzuheben.

 

In diesem Zusammengang wurde zugleich die Gebührensatzung neu gefasst. Hintergrund ist, dass die bisherige Gebührensatzung gemäß § 2 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz abgelaufen ist. Ferner fehlen der abgelaufenen Satzung wichtige Bestandteile. Neben einzelner redaktioneller Änderung beinhaltet die beigefügte Neufassung folgende wesentliche Aktualisierungen:

  • die so genannten Abzugszähler (Zwischenzähler),
  • die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • die dingliche Sicherung von ausstehenden Gebührenansprüchen als öffentliche Last

 

 

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Anlage/n:

 

Anlagen: 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Entwurf 18_Abwasser_Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren Abwasser (44 KB)      
Anlage 1 2 2017-11-08 MW Gebührenkalkulation 2018 (31 KB)      
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