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Vorlage - 2022/17-145  

Betreff: Verpflichtung eines bürgerlichen Ausschussmitglieds
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg Entscheidung
13.04.2023 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Klein Wesenberg (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Gemeindevertretersitzung am 18.08.2022 wurde Frau Sabine Neitzel als bürgerliches Mitglied in den Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg gewählt.

 

Gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung werden Mitglieder, die nicht der Gemeindevertre-tung angehören, von der oder dem Vorsitzenden des Ausschusses durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihr Amt eingeführt. Die Mitglieder der Ausschüsse handeln in ihrer Tätigkeit nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.

 


Anlage/n:

Text:

Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften, unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit (Handschlag).

 

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