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Vorlage - 2022/16-087  

Betreff: KiTa "Unterm Himmelszelt" Heilshoop - Wirtschaftsplan 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heilshoop Entscheidung
24.10.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Gemeinde Heilshoop stimmt der Einstellung einer Person, die das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) absolviert, für das Kindergartenjahr 2023/2024 zu und übernimmt die daraus entstehenden Entgeltkosten.

 

b)      Die Gemeinde Heilshoop stimmt dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 (Anlage 1) für die Ev.-Luth. Kindertageseinrichtung „Unterm Himmelszelt“ in der Gemeinde Heilshoop zu und ist bereit, das ausgewiesene Defizit zu tragen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die für das Jahr 2023 zu erwartenden SQKM-Mittel sowie das für die Gemeinde entstehende Defizit an den Träger der Einrichtung, KiTa-Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg, in monatlichen Beträgen zur Deckung der Ausgaben auszuzahlen.

 

c)      Die Gemeinde Heilshoop nimmt den Entwurf des Mietvertrages (Anlage 2) zwischen der Gemeinde Heilshoop und dem Träger der Einrichtung, Stand per 11.10.2022, zur Kenntnis.

 

 

 


Sachverhalt:

Der Träger bittet um die Zustimmung zur Kostenübernahme für eine FSJ-Kraft für das KiTa-Jahr 2023/2024. In der Vergangenheit gab es schon FSJ-ler/innen in dieser Kindertages-einrichtung. Sowohl die Gemeinde Heilshoop als auch der Träger haben diesbezüglich gute Erfahrungen gemacht. Die Kosten für ein FSJ-Jahr belaufen sich auf insgesamt 7.300,00 €. Die im Wirtschaftsplan 2023 enthaltenen Kosten in Höhe von 3.050,00 € beziehen sich auf die Monate August bis Dezember 2023.

 

Der Kirchenkreis Plön-Segeberg hat als Träger der Ev.-Luth. Kindertageseinrichtung „Unterm Himmelszelt“ in Heilshoop den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 (Anlage 1) mit Schreiben vom 30.09.2022 übersandt.

 

Am 05.10.2022 fand eine gemeinsame Gesprächsrunde im Amt statt, in der die Träger-vertreterin Frau Dahmcke vom KiTa-Werk als auch die KiTa-Leiterin Frau Bärthel alle Positionen des Wirtschaftsplans 2023 Herrn Bürgermeister Steen und dem Gemeinde-vertreter Herrn Seebahn erläuterten.

 

Erstmals sind Mietkosten mit einem Ansatz in Höhe von 36.000,00 € in dem Wirtschaftsplan 2023 enthalten. Dieser Betrag weicht von der im anliegenden Mietvertragsentwurf des Bau-amtes des Amtes Nordstormarn vom 11.10.2022 (Anlage 2) genannten Miete ab, die noch zwischen dem Bürgermeister und dem Träger der Einrichtung endgültig zu vereinbaren ist.

 

Durch den Abschluss des Mietvertrages rückwirkend zum 01.01.2022 wird es voraussichtlich zu Nachzahlungen durch die Gemeinde Heilshoop kommen, da die für das Wirtschaftsjahr 2022 vorausgezahlten Abschläge nicht mehr ausreichend sein werden.

 

Gemäß dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 werden die Einnahmen die geplanten Gesamtausgaben nicht decken, so dass die Gemeinde Heilshoop einen Zuschuss zu entrichten hat. Dieser tatsächliche Zuschuss hängt u.a. von der Höhe der SQKM-Mittel ab.

Seit dem 01.04.2022 betragen die SQKM-Mittel monatlich 13.350,00 €. Somit ist für das Jahr 2023 mit Einnahmen von mindestens 160.200,00 € auszugehen.

 

Die Vorauszahlung an den Träger für das Wirtschaftsjahr 2023 setzte sich wie folgt zusammen:

 

 Gesamtausgaben     226.330,00 €

 Einnahmen – Elternbeiträge    - 38.000,00 €

             Sozialstaffel    -      100,00 €

             Zuweisung Kirchengemeinde  -      950,00 €

        187.280,00 €

 

Sofern die Gemeinde Heilshoop dem Wirtschaftsplan 2023 zustimmt, sind monatliche Abschläge in Höhe von 15.606,667 € (11 Monate á 15.606,67 € und 1 Monat 15.606,63 €) an den Träger ab dem 01.01.2023 zu entrichten.

 

Als Anlage 3 ist zur Kenntnis noch ein Vergleich HH-Planentwurf 2023 zum HH-Plan 2022 einschließlich der Abrechnungen 2020 und 2021 enthalten.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

1)   2022-10-07 Wirtschaftsplan 2023 mit Stellenplan und Stundenpool

2) 2022-10-11  Mietvertrag – Entwurf 11.10.2022

3) 2022-10-05  Vergleich HH-Planentwurf 2023 zum HH-Plan 2022 einschl.

                         Abrechnungen 2020 und 2021

 

 

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